Verwaltungsgericht Gießen: Die Steuer für als"gefährlich"eingestufte Hunde darf das 20-

Verwaltungsgericht Gießen: Die Steuer für als"gefährlich"eingestufte Hunde darf das 20-fache betragen

ID: 226581
Verwaltungsgericht Gießen: Die Steuer für alsVerwaltungsgericht Gießen: Die Steuer für als"gefährlich"eingestufte Hunde darf das 20-fache betrage

(firmenpresse) -

Eine Frau, deren Border Collie als gefährlich eingestuft ist, muss künftig 600 statt bisher 30EUR Steuern zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen nun für rechtens befunden. Um einen Hund im Bezug auf die Hundesteuersatzung der Gemeinde Buseck als bissig zu bezeichnen, genügt bereits ein Angriff durch das Tier. Zu einer Beißattacke muss es nicht erst kommen.
Demnach ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen möglich, dass die Steuer für gefährliche Hunde 20 Mal so hoch sein darf wie der übliche Steuersatz. Auf diese Weise wird das Halten von gefährlichen Hunden für die Halter weniger attraktiv.

Jedoch ganz gleich, ob der jeweilige Hund als gefährlich eingestuft ist oder nicht, auf eine passende und umfangreiche Absicherung sollte kein Hundehalter verzichten. Laut Gesetzt haften Hundehalter zu 100% für Schäden, die ihr Tier verursachen. Schäden sind leicht passiert. Beispielsweise wenn der Hund sich losreißt und über die Straße läuft, um einen anderen Hund zu begrüßen. Sollte dabei ein Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschäden passieren ist die finanzielle Belastung für den haftenden Hundehalter enorm. Um sich vor dem Verlust des privaten Vermögens zu sichern, haben Hundehalter die Möglichkeit eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Hierbei gibt es auch Tarife für als gefährlich eingestufte Hunde. Die Hundehaftpflichtversicherung sowie die Hundehaftpflicht für alle Rassen ist in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Des Weiteren haben Hundehalter die Möglichkeit sich vor den finanziellen Belastungen durch Tierarztkosten abzusichern. Hierfür werden verschiedene Tarife der Hundekrankenversicherung oder der Hunde OP Versicherung angeboten. Die Hundekrankenversicherung übernimmt die Kosten von Operationen, ambulanten Behandlungen, sowie die Kosten von Operationen. Die Hunde OP Versicherung hingegen konzentriert sich ausschließlich auf den Kostenschwerpunkt der Operationen.



Weitere Informationen:
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht_alle_rassen.php
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht.php
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundekrankenversicherung_petcare.php





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Datum: 12.07.2010 - 15:47 Uhr
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