Delegiert – und trotzdem wieder auf dem Schreibtisch der Geschäftsführung

Delegiert – und trotzdem wieder auf dem Schreibtisch der Geschäftsführung

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Warum Führungskräfte in kommunalen Unternehmen Entscheidungen trotzdem nach oben absichern



Rolf Dindorf, Unternehmensberater Führung & EntscheidungsfähigkeitRolf Dindorf, Unternehmensberater Führung & Entscheidungsfähigkeit

(firmenpresse) -
„Sie müssen nicht wegen jeder Kleinigkeit zu mir kommen. Dafür sind Sie schließlich Bereichsleitung."
Diesen Satz hört man in kommunalen Unternehmen. Und trotzdem vergeht oft kein Tag, an dem nicht doch jemand vor der Tür der Geschäftsführung steht.
„Nur zur Sicherheit – passt es für Sie, wenn ich das so entscheide?"
Formal wäre diese Rückfrage gar nicht nötig, die Zuständigkeit ist geregelt. Trotzdem wird sie gestellt.

Warum Zuständigkeit allein nicht genügt

Schnell heißt es dann, der Bereichsleitung fehle einfach das nötige Selbstvertrauen. Das kann sein. Nur erklärt es nicht, warum sich auch erfahrene Führungskräfte trotzdem rückversichern.
Viele Organisationen delegieren Zuständigkeiten. Sie delegieren aber nicht die Sicherheit, mit den Folgen einer Entscheidung später nicht allein dazustehen. Auf dem Organigramm ist klar geregelt, wer entscheiden darf. Unklar bleibt, was passiert, wenn sich diese Entscheidung im Nachhinein als falsch herausstellt – und genau diese Unsicherheit verändert das Verhalten.

„Stehen Sie hinter mir, wenn es Ärger gibt?"

Wer vor einer Entscheidung noch einmal bei der Geschäftsführung nachfragt, sucht nicht unbedingt eine fachliche Einschätzung. Hinter der Rückfrage steckt oft etwas anderes: „Stehen Sie hinter mir, wenn es Ärger gibt?“
Nur spricht darüber kaum jemand offen. Stattdessen geht es um Details der Vorlage, um Formulierungen oder um eine letzte fachliche Meinung. Die Rückversicherung läuft über die Sache, obwohl es eigentlich um Rückendeckung geht.

Warum das besonders in kommunalen Unternehmen sichtbar wird

In kommunalen Unternehmen treffen wirtschaftliche Entscheidungen auf politische Erwartungen. Eine Bereichsleitung weiß deshalb nicht nur, dass ihre Entscheidung fachlich tragfähig sein muss – sie weiß auch, dass sie politische Aufmerksamkeit erzeugen kann, etwa bei Investitionen, Personalentscheidungen oder Veränderungen im Kundenservice. Je größer die öffentliche Wirkung, desto wichtiger wird die Frage, ob die Geschäftsführung im Konfliktfall mitzieht.


Rückfragen entstehen deshalb nicht immer aus Unsicherheit über den Sachverhalt, sondern manchmal schlicht aus Unsicherheit über die Rückendeckung.

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Zuständigkeit ist nur die halbe Delegation

Viele Organisationen stecken viel Zeit in Organigramme, Stellenbeschreibungen und Kompetenzordnungen – zu Recht, aber das beantwortet nur die erste Frage: Wer darf entscheiden? Die zweite, oft wichtigere Frage lautet: Wer steht hinter dieser Entscheidung, wenn sie später unter Druck gerät?

Ist auch das geklärt, werden Entscheidungen oft schneller getroffen, obwohl sich an den formalen Zuständigkeiten nichts geändert hat. Nicht weil die Führungskräfte über Nacht mutiger geworden wären, sondern weil sie wissen, dass sie im Ernstfall nicht allein dastehen.

Wer das über Jahre erlebt, zieht irgendwann Konsequenzen. Manche sichern jede Entscheidung ab, andere übernehmen nur noch das Nötigste. Und gute Führungskräfte in kommunalen Betrieben fragen sich, ob sie ihre Verantwortung nicht lieber woanders übernehmen. Auch Mitarbeiterbindung entscheidet sich an solchen Erfahrungen.

Im Mittelstand ist das Muster nicht grundsätzlich anders. Gerade in inhabergeführten Unternehmen können Abteilungsleitungen formal weitreichende Kompetenzen besitzen und trotzdem gelernt haben, wichtige Entscheidungen lieber noch einmal beim Geschäftsführer oder Eigentümer abzusichern.

Wie das GILT-Prinzip das benennt
Das GILT-Prinzip nennt das die Last-Frage: Verantwortung wurde formal übertragen, aber nicht die Sicherheit, im Ernstfall nicht allein dazustehen. Das erklärt nicht jede stockende Entscheidung – aber diese hier.
Wer Entscheidungen delegiert, muss deshalb mehr klären als die Zuständigkeit. Auch die Frage, was nach einer Fehlentscheidung passiert, gehört dazu. Sonst bleibt die Entscheidung formal unten – und wandert praktisch doch wieder nach oben.
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Über Rolf Dindorf
Rolf Dindorf ist Unternehmensberater für Führung und Entscheidungsfähigkeit. Er begleitet Verwaltungen, kommunale Unternehmen und den Mittelstand bei der Klärung von Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten – unter anderem im Rahmen von Führungsklausuren. Grundlage seiner Arbeit ist das GILT-Prinzip zur Klärung von Geltung, Instanz, Last und Tragkraft von Entscheidungen.



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Jacob-Diehl-Straße 5
67659 Kaiserslautern
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