Tipico muss Verlust erstatten – Verstoß gegen Einzahlungslimit
LG Koblenz verurteilt Tipico zur Rückzahlung
Online-Glücksspiel(firmenpresse) - München, 19.08.2026. Die Tipico Co Ltd. muss einem Spieler Verluste ersetzen, die er bei Online-Sportwetten über eine Webseite von Tipico erlitten hat. Das hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 6. August 2026 entschieden. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich der Sportwettenanbieter nicht an das Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro im Monat gehalten habe. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.
„Das Urteil zeigt, dass es nicht nur darauf ankommt, ob eine Lizenz für das Angebot von Online-Sportwetten vorliegt, sondern auch darauf, ob sich der Veranstalter an die gesetzlichen Vorgaben wie ein monatliches Einzahlungslimit hält. Ist das nicht der Fall, können Spieler ihre Verluste, die über dem Einzahlungslimit liegen, zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
In dem Verfahren vor dem LG Koblenz hatte der Kläger zwischen August 2022 und Januar 2023 über eine deutschsprachige Webseite von Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich knapp 12.900 Euro verloren. Tipico verfügt seit dem 9. Oktober 2020 über die in Deutschland erforderliche Lizenz, um Sportwetten im Internet anbieten zu dürfen. Die Lizenz ist aber kein Freifahrtschein, sondern an verschiedene gesetzliche Vorgaben geknüpft. So darf gemäß § 6c Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro nicht überschritten werden. „Daran hat sich Tipico nicht gehalten. Daher haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung der Verluste gefordert, die über das Einzahlungslimit hinausgingen – rund 7.600 Euro“, so Rechtsanwalt Sittner.
Die Klage hatte am LG Koblenz Erfolg. Das Gericht bestätigte, dass der Kläger Anspruch auf Rückzahlung der Verluste in Höhe von rund 7.600 Euro hat. Die Spielverträge, die zu den über das Einzahlungslimit hinausgehenden Verlusten geführt haben, seien wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nichtig, stellte das LG Koblenz klar.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei dem monatlichen Einzahlungslimit von 1.000 Euro um ein Verbotsgesetz handele und ein Verstoß zur Nichtigkeit der Spielverträge führe. Dabei sei der Veranstalter der Online-Sportwetten für die Einhaltung des Einzahlungslimits verantwortlich und nicht der Spieler. Der Kläger habe dargelegt, dass er aufgrund der Überschreitung des Einzahlungslimits Verluste in einer Höhe von insgesamt 7.610,60 Euro erlitten habe. Diesen Betrag müsse ihm die beklagte Tipico Co Ltd. erstatten.
„Das Urteil zeigt, dass Verluste bei Online-Sportwetten nicht nur dann zurückgefordert werden können, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt hat, sondern auch, wenn der Veranstalter gegen gesetzliche Vorgaben wie das Einzahlungslimit verstoßen hat“, so Rechtsanwalt Sittner.
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Datum: 19.08.2026 - 14:22 Uhr
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