Diabetiker der Techniker Krankenkasse bekommen künstliches Insulin weiterhin auf Kassenrezept
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Techniker Krankenkasse (TK) können auch weiterhin langwirksame
Insulinanaloga uneingeschränkt auf Kassenrezept verordnet bekommen.
Dies hat die Kasse gemeinsam mit den Anbietern solcher Präparate
vertraglich sichergestellt. Die TK-versicherten Typ-2-Diabetiker
können somit auch in Zukunft ihre Therapie mit künstlichem Insulin
beibehalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zuvor entschieden,
dass Krankenkassen die Kosten für langwirksame Insulinanaloga künftig
nur noch dann übernehmen dürfen, wenn sie keine Mehrkosten im
Vergleich zu Humaninsulin verursachen. Der Beschluss des G-BA wird in
Kürze in Kraft treten.
Bereits im Jahr 2006 hat die TK als erste Krankenkasse Verträge
für kurzwirksame Insulinanaloga mit Pharmaunternehmen abgeschlossen,
damit die TK-versicherten Diabetes-Typ-2-Patienten auch weiterhin ihr
gewohntes Insulinpräparat verwenden können.
Hintergrund:
Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin. Ebenso wie
das Humaninsulin werden sie eingesetzt, um den Blutzuckerspiegel von
Diabetikern zu senken.
Pressekontakt:
TK-Pressestelle
Michael Schmitz
Tel.: 040-6909-1191
Fax: 040-6909-1353
E-Mail: m.schmitz@tk-online.de
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Datum: 13.07.2010 - 10:24 Uhr
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