Korruptionsrisiken nehmen zu
10. Handelsblatt Jahrestagung "Unternehmensrisiko Korruption"
9. und 10. September 2010, Renaissance Hotel Köln
Programm: http://vhb.handelsblatt.com/korruption
ID: 227667
Datenschutz // Grauzone Zuwendungen und Amtsträgerbestechung //
Haftung des Compliance-Verantwortlichen
"Die Korruptionsrisiken nehmen nicht ab. Mit der Verschärfung des
internationalen Wettbewerbs nehmen sie sogar zu", erklärte Prof. Dr.
Kai-D. Bussmann (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) im
Vorfeld der 10. Handelsblatt Jahrestagung "Unternehmensrisiko
Korruption" (9./10. September 2010, Köln). Erfahrungen mit
internationalen Korruptionsfällen hat der MAN-Konzern. Bis Ende des
Jahres will der neu eingesetzte Chief Compliance Officer, Olaf
Schneider, ein einheitliches System in sämtlichen Teilkonzernen
etablieren. "Ich brauche Transparenz, Durchgriff und ein eigenes
Reporting", sagt Schneider gegenüber dem Handelsblatt. (30.03.2010)
Olaf Schneider spricht auf der Jahrestagung über die
Compliance-Strategie nach dem Schmiergeldskandal. Im Lkw- und
Busgeschäft als auch in der Turbosparte schoben MAN-Mitarbeiter
jahrelang das Geschäft mit illegalen Provisionen an.
Eigenermittlungen sind weiterhin rechtens "Auch nach der Reform
des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben interne Ermittlungen und
Compliance zulässig - man muss allerdings genau wissen, wie und was
man macht", erklärte Tim Wybitul (Mayer Brown LLP) gegenüber dem
Veranstalter. Wybitul spricht auf der Tagung über Datenschutz bei
internen Ermittlungen und thematisiert die Risiken bei Verstößen. Tom
Woodson (Siemens AG) referiert über seine Erfahrungen bei
unternehmensinternen Ermittlungen sowie die Rechte und
Auskunftspflichten der Befragten. Verhaltensregeln für Unternehmen
bei Eigenermittlungen diskutieren anschließend Woodson, Wybitul,
Birgit Galley (Forensic Management), Dr. Mark Zimmer (Dunn & Crutcher
LLP) und der Vorsitzende Prof. Bussmann.
Täterschaft des Compliance Officers mit BGH-Urteil vom 17.7.2009
möglich In seinem Urteil vom 17.07.2009 (Az. 5 StR 394/08) (BGH NJW
2009, 3173 ff.) hat der BGH erstmalig ausdrücklich die
Garantenpflicht von Compliance Officers bejaht. Dr. Rolf Raum
(Bundesgerichtshof) erläutert die Strafbarkeitsrisiken für
Compliance-Verantwortliche im Detail. Die Folgen des BGH-Urteils für
die Strafverfolgungspraxis und die Auswirkungen auf Unternehmen
erörtern Galley, Dr. Hans-Hermann Aldenhoff (Simmons & Simmons), Dr.
Rolf Raum (Bundesgerichtshof), Dr. Hans Richter (Staatsanwaltschaft
Stuttgart) und Olaf Schneider (MAN) zusammen mit dem Plenum.
Grauzone "Zuwendungen" und Amtsträgerbestechung Die Grenze
zwischen erlaubten Geschenken und unerlaubter Vorteilsgewährung
erklärt Dr. Katharina Beckemper (Universität Leipzig). Die
Privatdozentin spricht über den schmalen Grat zwischen Lobbyismus,
Korruption und mögliche Spielräume. Dr. Martin Auer (MVV Energie AG)
betrachtet in seinem Vortrag die praktische Handhabung bei privaten
und gewerblichen Kunden gegenüber der öffentlichen Hand. Auer stellt
präventive Maßnahmen und Lösungsvorschläge für alltägliche
Geschäftsprozesse vor.
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Julia Batzing
Pressereferentin
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Datum: 14.07.2010 - 10:11 Uhr
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