PID: Gesetzliche Regelung erforderlich / Kolpingwerk Deutschland setzt auf Gewissensentscheidung der Abgeordneten
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gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Warum die
Bundesjustizministerin sich nach der jüngsten Entscheidung des
Bundesgerichtshofes zur PID hier nicht in der Pflicht sieht, vermag
ich nicht nachzuvollziehen", betont der Bundespräses des
Kolpingwerkes Deutschland Ottmar Dillenburg. Wie der Präsident des
Zentralkomitees der Katholiken, Alois Glück, fordert er ein
gesetzliches Verbot der PID. Dillenburg unterstützt auch die Anregung
Glücks, bei einer Entscheidung im Parlament den Fraktionszwang
aufzuheben. "Hier sollen die Abgeordneten frei und ihrem Gewissen
folgend entscheiden. Die Selektion von menschlichem Leben muss
verhindert werden."
Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
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Datum: 14.07.2010 - 10:59 Uhr
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