Gebäudeversicherung - was ist versichert und was nicht?
Den sichersten Schutz für das eigene Haus bietet die Wohngebäudeversicherung.
Gebäudeversicherung - was ist versichert und was nicht?(firmenpresse) - Ein Häuschen ist so ziemlich der Stolz der meisten Bundesbürger. Umso mehr bedarf es einem besonderen Schutz, denn die Vernichtung eines Wohngebäudes kann das existenzielle Aus bedeuten. Somit ist der Versicherungsbedarf für die Gebäudeversicherung wesentlich in drei Punkten begründet: die finanzielle Absicherung des Eigentums, die Absicherung während der Bauphase und der erleichterten Gewährung von Realkrediten.
Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Versicherungsschutz besteht für das gesamte Gebäude und für alle damit verbundenen Bestandteile und für Gebäudezubehör. Letzteres muss der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dienen. Zum Versicherungsumfang gehören auch Einbaumöbel, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden sind und bei der Entfernung beschädigt oder zerstört werden können. Insbesondere die Einbauküche ist hier zu nennen, aber auch Einbauschränke in Wohn- oder Schlafzimmer.
Bewegliche Sachen sind im Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung ebenfalls enthalten, hier zu zählen Mauersteine oder Dachziegel, die im Keller gelagert sind oder auch Heizöl. Weiterhin gehören Müllbox, Klingel- und Briefkastenanlage, Carport, Garage oder Pergola zum Gebäude und damit auch zum Versicherungsschutz.
Gesondert versicherbar sind Fotovoltaikanlagen und die dazugehörigen Bauteile und Installationen. Nicht in dem Umfang der Gebäudeversicherung gehören hingegen Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten eingebracht hat wie z. B. der Parkettboden, die Deckenvertäfelung oder die Markise auf dem Balkon.
Kommt es zu einem Schaden am Gebäude, entstehen Aufräumungs- und Abbruchkosten. Wenn die Garage ausgebrannt ist, muss diese nicht nur abgerissen werden, sondern der Schutt ist kontaminierter Sondermüll und muss kostenintensiv entsorgt werden. Bergungskosten fallen an, wenn z. B. eine beschädigte Rohrleitung repariert werden muss und die unbeschädigte Einbauschrankwand aufwendig abgebaut wird, um an den Rohrbruch in der Wand zu gelangen.
Ebenso sind Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten in voller Höhe versichert. Ist nach einem Unwetter der Keller voll Wasser gelaufen, besteht die Gefahr, dass das Mauerwerk Schaden nimmt. Deshalb wird, wenn der Pegel zu hoch steht, die Feuerwehr gerufen, um das Wasser abzupumpen. Diese Kosten sind versichert, da es sich um eine Schadensabwehr handelt.
Kosten der Feuerwehr werden im Übrigen nur erstattet, wenn diese nicht im Interesse der Öffentlichkeit handelt. Ein umgestürzter Baum beim Sommergewitter, der auf dem Wohnhausdach aufliegt, stellt kein öffentliches Interesse dar. Hier leistet die Gebäudeversicherung für die Kosten der Feuerwehr. Hingegen sind die Löscharbeiten beim Wohnhausbrand nicht versichert, da hier in der Regel ein öffentliches Interesse an der Brandbekämpfung besteht. Diese Kosten werden über die Feuerschutzsteuer abgedeckt.
Bildquelle: Hartmut910, www.pixelio.de
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Datum: 14.07.2010 - 15:55 Uhr
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