WAZ: Die Lehren aus dem IKB-Prozess. Kommentar von Ulf Meinke
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erstmals ein Top-Banker im Zusammenhang mit der Finanzkrise vor
Gericht. Entsprechend groß waren die Erwartungen an den Prozess. Es
entstand der Eindruck, als sei das Verfahren ein Pilotprojekt für die
juristische Aufarbeitung der Krise. Die Chancen, endlich einmal einen
Top-Banker für sein verantwortungsloses Handeln auf Kosten der
Allgemeinheit abzustrafen, schienen gut zu sein.
Bei einem derart emotional aufgeladenen Verfahren konnte das
Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen nur enttäuscht werden. Denn
das Strafrecht ist ein stumpfes Schwert, wenn es darum geht,
Missmanagement zu bekämpfen. Gut, dass Ortseifen zumindest für seine
Marktmanipulation bestraft wird. Fehlspekulationen indes sind nicht
strafbar, auch wenn sie enormen gesellschaftlichen Schaden anrichten.
Keine Frage: Es ist schwierig, rücksichtslose Banker juristisch zu
belangen. Daher müssen zumindest strengere Regeln für die
individuelle Haftung von Managern her. Wer so handelt, als ginge es
um sein eigenes Geld, wird sich kaum zur Zockerei verleiten lassen.
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Datum: 14.07.2010 - 19:50 Uhr
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