Ruecknahme der Vorbehaltserklaerung zur UN-Kinderrechtskonvention innerstaatlich umsetzen
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Ruecknahme der Vorbehaltserklaerung zur UN-Kinderrechtskonvention innerstaatlich umsetzen
Endlich gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ohne Wenn und Aber. 18 Jahre nachdem die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention mit einer Vorbehaltserklaerung ratifiziert hat, hat sie die letzte Einschraenkung nun aufgehoben. Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst dies ausserordentlich und fordert die Laender auf, das
Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht der neuen Lage anzupassen.
Die Ruecknahme der Vorbehaltserklaerung allein reicht naemlich nicht aus, um die Rechte von Kindern zu staerken und ihre Lebenssituation zu verbessern. Vielmehr muessen die Laender die rechtlichen und praktischen Konsequenzen ziehen, damit minderjaehrige Fluechtlinge unter 18 Jahren nicht laenger wie Erwachsene behandelt werden. Genau hierzu scheinen die Laender jedoch nicht bereit zu sein. Im Klartext bedeutet dies, dass die Ruecknahme der Vorbehaltserklaerung ein rein symbolischer Akt ohne jede praktische Bedeutung ist.
Aehnlich beharrlich, wie die SPD-Bundestagsfraktion ueber Jahre hinweg die Ruecknahme der Vorbehaltserklaerung gefordert hat, wird sie kuenftig fuer die gesetzliche Anpassung auf Laenderebene eintreten. Verantwortungsvolle Politik zum Wohle von Kindern ist mehr als oeffentlichkeitswirksame Symbolpolitik.
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Datum: 15.07.2010 - 19:17 Uhr
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