Die Heizkostenabrechnung - fast jede zweite ist falsch
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(firmenpresse) - Seit nunmehr fast 20 Jahren schreibt die Heizkostenverordnung die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vor. Die Erfahrung zeigt, dass es zehn Fehlergruppen gibt, wenn Sie als Vermieter oder die von Ihnen beauftrage Abrechnungsfirma nicht mit der erforderlichen Sorgfalt an die Abrechnung herangehen.
Überblick der 10 Fehlergruppen:
formelle Anforderungen sind nicht erfüllt,
Grunddaten falsch,
Nutzergruppen fehlen oder sind fehlerhaft,
falsche oder fehlende Ablesewerte,
Umlage falscher Kostenarten,
fehlerhafte Kostenabgrenzung,
Normen nicht eingehalten,
keine Übereinstimmung von Ablese- und Abrechnungszeitraum,
mietvertragliche Vereinbarung nicht berücksichtigt,
Zeiträume nicht beachtet.
Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn man die Abrechnung online selbst erstellt. Hier bieten online Heizkostenabrechnungsdienste wie z. B. arensis Heizkostenabrechnung online eine attraktive und kostengünstige Alternative zu klassischen Heizkostenabrechnungsunternehmen.
Mit eine wenig Eigenleistung lässt sich z. B. bei arensis die Heizkostenabrechnung in ca. 30 min. erstellen. Die Abrechnung wird online rechtssicher und plausible erstellt und das zu einem Preis der weit unter dem traditioneller Anbieter liegt. Auch kann der Anwender die Abrechnung sofort am Bildschirm kontrollieren und so bei einer fehlerhafteren Abrechnung, z. B. aufgrund von Eingabefehlern, sofort reagieren und die Abrechnung neu online erstellen. Traditionelle Abrechnungsunternehmen benötigen bis zu 6 Monate für Korrekturabrechnungen und diese sind zudem noch häufig fehlerhaft. Bei der online Abrechnung können Sie hingegen sofort reagieren. Mehr Informationen zu arensis finden Sie unter www.arensis.de
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Datum: 21.09.2006 - 15:46 Uhr
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Freigabedatum: 21/09/2006
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