Durchbruch gegen Halbwahrheiten und Suizidmärchen
19.07.2010 Fragen an die Adresse der Bundesärztekammer bleiben angezeigt
"Bundesärztekammerpräsident Hoppe vollzieht im SPIEGEL einen 180 Grad-Schwenk", er-läutert DGHS-Präsidentin Elke Baezner. "Warum wurden die Ärzte so lange im Unklaren gelassen, wenn es nun plötzlich heißt, die Suizidbeihilfe im Einzelfall sei unproblematisch?"
Das Interview mit Hoppe in der heutigen Ausgabe des SPIEGEL erinnert an den Fall Hacke-thal (DGHS-Mitglied Hermy Eckert), in dem schon damals die Ärzteschaft und das LG Traunstein von juristisch unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen waren. Im Bereich der Suizidbeihilfe hat sich im Strafrecht seit Mitte der 80er Jahre nichts geändert: Warum erfolgte seitens der Ärztekammern nicht längst eine Klarstellung wie jetzt durch Herrn Prof. Hoppe? Warum hat die BÄK nicht längst dafür gesorgt, dass Ärzte in der Ausbildung korrekt über ethische und rechtliche Bedingungen informiert werden? (Zitat aus dem Spiegel-Interview: "Viele haben Angst, ihre ärztliche Zulassung zu verlieren, wenn sie einem Patien-ten beim Suizid helfen. Zu Recht?" Hoppe: "Nein. Davor brauchen die Ärzte keine Angst zu haben. ...") Hoppe gibt sich "überzeugt", dass das Vertrauensverhältnis bei Suizidbeihilfe zwischen Arzt und Patient "zerstört" werden würde. Die Erfahrungen z. B. aus der Schweiz, den Niederlanden oder Oregon widerlegen dies klar. Auch eine frühere Umfrage der DGHS (PM vom 04.12.2003) belegt bleibendes Vertrauen auch im Falle von Sterbehilfe.
Es bleibt auch zu fragen: Warum schwiegen sich damals zu dieser Umfrage nicht nur die Ärz-teschaft, sondern auch die Medien in Deutschland aus?
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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.
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Datum: 20.07.2010 - 11:47 Uhr
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