DJV: Zeche Zollverein missachtet Panoramafreiheit
ID: 231302
hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen
abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten
veröffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit
einer Veröffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten
Industriedenkmäler der Welt, hält der DJV für geradezu grotesk. Es
sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen
europäischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die
Panoramafreiheit missachte.
"Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europäische
Kulturhauptstadt Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende
für das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur
Loveparade in Duisburg, Angst haben müssen, auch die Zeche Zollverein
zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen könnten",
betonte die stellvertretende DJV Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser.
"Für uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die
Panoramafreiheit für Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese
nicht missachten", so Kaiser. Zudem sei das die schlechteste
Öffentlichkeitsarbeit für den Standort Ruhrgebiet, die man sich
vorstellen kann.
Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit
Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sei.
"Wie im Fall des Schlosses Sanssouci müssen Fotografen auch auf dem
Gelände frei fotografieren dürfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann
bei solchen aus öffentlichen Mitteln finanzierten und für die
Öffentlichkeit gedachten Gebäuden und Flächen nicht geltend gemacht
werden!"
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Datum: 21.07.2010 - 11:12 Uhr
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