Pruefung von Pflegeheimen und ambulanten Diensten verbessern
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Pruefung von Pflegeheimen und ambulanten Diensten verbessern
Zur heute veroeffentlichten "Wissenschaftlichen Evaluation zur Beurteilung der Pflege-Transparenzvereinbarungen fuer den ambulanten und stationaeren Bereich" von Prof. Dr. Maria Hasseler und Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Die heute veroeffentlichte wissenschaftliche Auswertung ueber die Qualitaetstests in Pflegeheimen zeigt: Die unabhaengige Pruefung von Pflegeheimen und ambulanten Diensten mit eigens entwickelten Pflege-Transparenzvereinbarungen waren der richtige Schritt, die Pflegequalitaet in Deutschland zu sichern und zu verbessern. Damit wurde eine bisher einzigartige Pruef- und Bewertungssystematik im Interesse von Pflegebeduerftigen und deren Angehoerigen entwickelt.
Allerdings macht der Bericht auch deutlich, dass Verbesserungen bei der Berechnung und Gewichtung der Noten noetig sind. Es kann nicht sein, dass Heime, die bei wichtigen Pruefkriterien wie Ernaehrung, Fluessigkeitsversorgung oder Prophylaxe gegen Wundliegen ein 'mangelhaft' bekommen, als Endnote aber trotzdem ein 'gut' oder 'sehr gut' erhalten. Ausserdem muessten die Stichproben modifiziert werden. Im Interesse der Pflegebeduerftigen muessen sich die Vertragspartner zeitnah auf Verbesserungen einigen.
Grundlage fuer die Qualitaetstests in Pflegeheimen ist die 2008 in Kraft getretene Pflegereform der Grossen Koalition. Sie sieht vor, dass alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste in Deutschland einmal im Jahr unabhaengig geprueft werden und die Note veroeffentlicht wird. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion war dies so ins Gesetz aufgenommen worden.
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Datum: 21.07.2010 - 16:17 Uhr
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