Tipps für den Alltag / Wer zahlt bei Sturmschäden?
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Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume,
die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland
schon lange keine Seltenheit mehr. Ein häufiger Begleiter des Sturms
ist der Hagel. Auch er kann innerhalb von Minuten schwere Schäden
anrichten. Doch wer kommt für die Schäden am Auto, Hausrat oder dem
eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder
Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellst
möglich ihrer Versicherung zu melden.
Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab
Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von
mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Versichert sind alle Schäden,
die direkt durch den Sturm verursacht werden.
Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie
eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden.
Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der
Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der genannte Schaden bei
Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die
Vollkasko-Versicherung zuständig. - Unabhängig von der Windstärke
sind auch Hagelschäden in der Teilkasko-Versicherung mitversichert.
Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar
nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der
eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten
Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs,
wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Aber auch Fernseh-
und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen können
mitversichert sein.
Die Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus. Zum
Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt oder
Hagelkörner die metallene Fensterbretter zerbeulen. Versichert ist
hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das
sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter
fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.
Haftpflichtversicherung vonnöten?
Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum
beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in
Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt
sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des
Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbstbewohnten
Hauses seine Haftpflicht-Versicherung. Handelt es sich bei diesem
Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus-
und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Wenn der Sturm allerdings mit Windstärke zwölf oder mehr, also
mindestens 118 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach
Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr
verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt.
Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur
noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.
Ansprechpartnerin:
Karin Benning
HUK-COBURG
Pressestelle
Telefon: 0 95 61/96-20 84
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de
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Datum: 23.07.2010 - 06:00 Uhr
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