BIH: Ermittlungsverfahren gegen Vorsitzenden der Geschäftsführung eingestellt / "Anfangsverdacht" erwies sich als völlig unhaltbar
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das Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts der Untreue
gegen den Vorsitzenden der Geschäftsführung, Peter Hohlbein, nach nur
dreimonatiger Ermittlungsdauer endgültig eingestellt wurde. Das
Verfahren war Ende März 2010 mit großer Presseaufmerksamkeit
eingeleitet worden; am 15.07.2010 gab die Staatsanwaltschaft Berlin
die Einstellung gemäß §170 Abs. 2 StPO bekannt. Die gegen Hohlbein
erhobenen Vorwürfe hatten sich vollständig als unbegründet erwiesen.
Für die BIH ist weiterhin kaum nachvollziehbar, warum auf der
Grundlage eines - aus Sicht der Ermittlungsbehörde damals
vorliegenden - bloßen Anfangsverdachts, in eher untypischer Weise das
Verfahren derart öffentlich gemacht wurde, dass dies durchaus
geeignet war, das Ansehen der betroffenen Unternehmen und Personen zu
schädigen. Dies gilt umso mehr mit Blick darauf, dass bereits damals
durch eine vorliegende Stellungnahme der Senatsverwaltung für
Finanzen aus dem Jahr 2008 der zugrunde liegende Vorwurf deutlich
entkräftet war. Gerade vor diesem Hintergrund würdigt die BIH die
zügige endgültige Aufklärung durch die Staatsanwaltschaft Berlin und
bedankt sich dafür ausdrücklich.
Hohlbein selbst erklärt zu der Einstellung des Verfahrens: "Der
von Beginn an haltlose Vorwurf konnte nicht zuletzt auf Grund der
Offensichtlichkeit der Tatsache aus der Welt geräumt werden, dass
seinerzeit sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich die richtige und
damit für das Land Berlin vorteilhafteste Entscheidung getroffen
wurde. Durch die Einstellung ist die Belastung der BIH-Gruppe durch
das schwebende Verfahren endlich beseitigt." Hohlbein wies weiter
darauf hin, dass er derzeit prüfen lasse, in welchem Umfang der BIH -
und damit letztlich auch dem Land Berlin - sowie ihm persönlich durch
das Verfahren und die öffentlichen Stellungnahmen dazu ein
wirtschaftlicher und Reputationsschaden entstanden sei.
Gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche würden geltend
gemacht.
Zum Hintergrund
Ende März 2010 waren bei der BIH-Tochtergesellschaft LPFV sowie
bei der BCIA Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem
Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Organmitglieder der LPFV (einer
ehemaligen Bankkonzerntochter) sowie gegen Peter Hohlbein in seiner
Eigenschaft als ehemaliger Geschäftsführer der BCIA durchgeführt
worden. Dabei ging es um einen Vorgang aus dem Jahre 2004, bei dem
auf Initiative der LPFV mit Zustimmung der BCIA ein Mietvertrag mit
einem von Insolvenz bedrohten Gewerbemieter gegen Abfindungszahlung
aufgehoben worden war. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben
- unter anderem durch die zeugenschaftliche Vernehmung eines
Vorstands der Mietergesellschaft - bestätigt, dass damals auf
Mieterseite eine derartige Schieflage bestanden hatte, dass ein
umfassendes Sanierungskonzept mit zahlreichen Gläubigern vereinbart
werden musste. Nur durch den Einschuss neuen Kapitals durch den
Hauptgesellschafter der Mieterin einerseits und durch erhebliche
Sanierungsbeiträge aller Gläubiger andererseits konnte seinerzeit die
Insolvenz der Mieterin und damit der Totalverlust der Forderung und
damit eine erhebliche Mehrbelastung des Landes Berlin vermieden
werden .
Ein Foto von Peter Hohlbein finden Sie unter
http://www.bih-holding.de/bih/img/bih_peter_hohlbein_2010.JPG
Pressekontakt:
BIH
Stefan Siebner
Fon +49 30 25441-1200
Siebner@bih-holding.de
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Datum: 28.07.2010 - 12:00 Uhr
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