Rheinische Post: Die Rückkehr des Arbeitszimmers
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Mit seinem Arbeitszimmer-Urteil stellt das Verfassungsgericht der
Steuerpolitik der früheren großen Koalition erneut ein miserables
Zeugnis aus. Schon deren Neuregelung der Pendlerpauschale hatten die
Richter als verfassungswidrig verurteilt. Gleiches stellen sie nun
für die Einschränkung der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern fest. Der
Tenor beider Urteile ist gleich: Der Staat darf nicht willkürlich
steuerpolitische Grundprinzipien außer Kraft setzen, nur weil er
klamm ist und Geld braucht. Ein Prinzip des Steuerrechts ist das
Nettoprinzip. Danach muss ein Arbeitnehmer alle Aufwendungen von der
Einkommen-Steuer absetzen können, die er braucht, um sein Einkommen
zu erzielen. Und wenn ein Lehrer oder Außendienst-Mitarbeiter zu
Hause einen Schreibtisch braucht, weil ihm sein Arbeitgeber keinen
zur Verfügung stellt, sind das eben zwingenden Aufwendungen. Alle
Ungerechtigkeiten konnten die Richter gleichwohl nicht beseitigen.
Zwar gilt das Urteil rückwirkend bis zum Jahr 2007 - aber nur für
solche Bürger, die Einspruch eingelegt bzw. einen vorläufigen
Steuerbescheid erhalten haben. Wer dagegen auf geltendes Recht
vertraut und seinen Bescheid hingenommen hat, ist der Dumme. Ein
Staat, der sich nicht an Prinzipien hält, darf sich nicht wundern,
wenn seine Bürger zur Prozesshanseln werden.
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Datum: 29.07.2010 - 21:22 Uhr
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