Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abziehbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
ID: 236030
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abziehbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Düsseldorf, den 30.07.10
Das BVerfG hat entschieden, dass die ab 2007 geltende Einschränkung der Abzugsmöglichkeit von Arbeitszimmeraufwendungen in bestimmten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt. Die Richter des BVerfG haben der Bundesregierung den Auftrag erteilt, rückwirkend zum 01.01.2007 die Abziehbarkeit der Arbeitszimmerkosten neu zu regeln.
"In Nordrhein-Westfalen wird diese Regelung so schnell und unbürokratisch wie möglich umgesetzt. Jedoch ist vorher Berlin am Zuge", sagte heute Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans in Düsseldorf.
Das Finanzministerium NRW wird zunächst diese Regelung abwarten müssen. Minister Walter-Borjans wird sich dabei dafür einsetzen, dass die kommende Regelung für die Steuerbürger wie auch für die Finanzverwaltung einfach anzuwenden ist.
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Pressesprecherin:
Ingrid Herden
Telefon: 0211 / 4972 - 5004 oder 5904
Pressereferent:
Daniel Moritz
Telefon 0211 / 4972 - 2399
Allgemeine Kontaktdaten der Pressestelle:
Fax: 0211 / 4972 - 2300
E-Mail: presse@fm.nrw.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 31.07.2010 - 09:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 236030
Anzahl Zeichen: 1561
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 490 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abziehbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).