Bundesratsinitiative von NRW GRÜNE: Bund und Länder müssen Bildung gemeinsam finanzieren können
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Bundesratsinitiative von NRW GRÜNE: Bund und Länder müssen Bildung gemeinsam finanzieren können
Mit der Föderalismusreform I wurde 2006 das so genannte Kooperationsverbot im Grundgesetz verankert. CDU/CSU und SPD haben damals dafür gesorgt, dass der Bund die Länder in Bildungsfragen explizit nicht mehr unterstützen darf. DIE GRÜNEN haben ein Positionspapier* zur Aufhebung dieses Kooperationsverbots vorgelegt.
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung bei einer der wichtigsten Zukunftsaufgaben außen vor ist - und das in Zeiten, in denen es in der Bildung an allen Ecken und Enden brennt und es in vielen Ländern Haushaltsnotlagen gibt. Auf Bundesebene stehen bis 2013 für Bildung und Forschung immerhin 12 Milliarden Euro zur Verfügung. Nur weil Roland Koch sich über den Erfolg des rot-grünen Ganztagsschulprogramms 2004 geärgert hat, durfte es die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern ab 2006 nicht mehr geben."
Im letzten Jahr konnten die Mittel des Bundeskonjunkturprogramms nur noch über den Umweg der energetischen Sanierung von Gebäuden an die Schulen gegeben werden, die jetzt teilweise durch findige Auslegung ihres Sanierungsprogramms die Sanierung für ihren Ganztagsbetrieb mitfinanzieren.
"Zum Wohle der Kinder und Jugendlichen muss es jetzt darum gehen, dieses unsinnige Verbot aufzuheben. Nach der folgenlosen Ausrufung der 'Bildungsrepublik' durch die Kanzlerin müssen jetzt endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden."
*das positionpapier finden Sie unter:
http://www.gruene-fraktion-hessen.de/cms/presse/dok/348/348809.bundesratsinitiative_von_nrw_gruene_bund.html
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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Datum: 02.08.2010 - 14:47 Uhr
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