Urteil / Kfz-Haftpflichtversicherung / Mindestens vier Wochen Geduldüben
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Geduld zu üben, wenn eine Haftpflichtversicherung nach einem
Kfz-Unfall den Schaden nicht sofort reguliert. Verzögerungen bis zu
vier Wochen sind für den Geschädigten zwar ärgerlich, er kann dies
aber nicht beanstanden. So entschied das OLG Stuttgart in seinem
Beschluss vom 26. April 2010 (AZ.:3 W 15/10).
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei
der Bearbeitung von Kfz-Verkehrsunfällen um ein Massengeschäft
handle, bei dem der Bearbeitungszeitraum von personellen Schwankungen
und unterschiedlichen Bearbeitungszahlen abhängig sein kann. Eine
vierwöchige Bearbeitungszeit müsse der Haftpflichtversicherung
deshalb eingeräumt werden.
Auch der ADAC ist der Ansicht, dass je nach Einzelfall eine
Bearbeitungsfrist von vier Wochen durchaus erforderlich sein kann.
Der Club hat aber kein Verständnis, wenn Versicherer einfach
gelagerte Fälle nicht umgehend regulieren, sondern die
OLG-Entscheidung zum Anlass nehmen, "auf Zeit zu spielen".
Wer mit der Bearbeitungsfrist der gegnerischen Unfallversicherung
nicht einverstanden ist, sollte sich vor einer Klage am besten an
einen Rechtsanwalt wenden. Klagt er nämlich zu früh, kann es sein,
dass er auf den Verfahrenskosten sitzenbleibt.
Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Maximilian Maurer
Redaktion Recht
Tel.: +49(0)89 /76 76 2632
E-Mail: maximilian.maurer@adac.de
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Datum: 03.08.2010 - 14:07 Uhr
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München
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