WAZ: NRW will die "Eigenbedarfsgrenze" bei Drogen wieder erhöhen
ID: 237396
verstärkt auf Prävention und erlaubt künftig in höheren Mengen den
straffreien Besitz von Haschisch oder Marihuana. Noch in diesem Jahr
will die neue Landesregierung nach Informationen der WAZ-Mediengruppe
(Mittwochausgabe) die sogenannte Eigenbedarfsgrenze für "weiche"
Drogen von sechs auf zehn Gramm erhöhen. Bei Heroin, Kokain und
Amphetaminen sollen wieder 0,5 Gramm zum Eigenverbrauch erlaubt sein.
Derzeit gilt bei "hartem" Stoff noch die Null-Grenze. Mit den
Korrekturen lockert der neue Landesjustizminister Thomas Kutschaty
(SPD) die unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung verschärfte
Gangart. "Das war ein Fehler", sagte er der WAZ. In der Praxis hätte
die 2007 herabgesetzten Eigenverbrauchs-Grenzen bewirkt, "dass auch
Gelegenheitskonsumenten völlig unnötigerweise kriminalisiert werden -
also Menschen, die weder drogenabhängig noch in kriminelle Strukturen
verstrickt sind". Besonders bei jungen Leuten, die aus Neugier eine
Droge ausprobieren, sei Strafverfolgung nicht das richtige Mittel.
Schwerabhängige ließen sich durch Eigenbedarfsgrenzen nicht von ihrer
Sucht abhalten, sagte Kutschaty. Sie brauchten "in erster Linie
wirksame Hilfe und Therapie". Die Staatsanwaltschaften würden durch
die geplante Neuregelung entlastet.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.08.2010 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 237396
Anzahl Zeichen: 1616
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 968 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: NRW will die "Eigenbedarfsgrenze" bei Drogen wieder erhöhen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).