WAZ: Drogen nicht verharmlosen. Kommentar von Theo Schumacher
ID: 237509
der neuen Landesregierung: was Schwarz-Gelb geändert hat, bringt
Rot-Grün wieder auf den alten Stand. Nun stellt auch der
Justizminister im Kampf gegen illegale Drogen alles auf Anfang.
Künftig dürfen Kleinkonsumenten etwas mehr Haschisch oder Marihuana
mit sich führen, ohne Strafe fürchten zu müssen. Den Besitz von
Heroin und Kokain hebt Thomas Kutschaty leicht über die alte
Null-Toleranz-Grenze, die vor allem politischen Symbolwert hatte.
Dass es die Grünen waren, die in den Koalitionsverhandlungen die
Anhebung der Eigenbedarfsgrenze durchsetzten, überrascht nicht. Schon
2007, als die CDU ihre Gangart gegen illegale Drogen verschärfte,
schimpften sie über den "Schritt in die Steinzeit". Jetzt hat es die
grüne Gesundheitsministerin Barbara Steffens selbst in der Hand,
Aufklärung und Prävention zusammen mit ihrem SPD-Kollegen
voranzutreiben. Darauf sind wir gespannt.
Denn so nachvollziehbar es sein mag, durch eine moderate Anhebung
des geduldeten Drogenbesitzes junge, neugierige Leute vor
Kriminalisierung schützen und Polizei wie Staatsanwaltschaft unnötige
Arbeit abnehmen zu wollen - allein um juristische Argumente darf es
nicht gehen. Gerade eine Regierung, die eine liberale Drogenpolitik
will, darf den Verdacht der Verharmlosung von Rauschmitteln nicht
erst aufkommen lassen. Es wäre das völlig falsche Signal.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Von Christoph Lumme">

Datum: 03.08.2010 - 19:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 237509
Anzahl Zeichen: 1727
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 728 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Drogen nicht verharmlosen. Kommentar von Theo Schumacher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).