Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Saarlouis zum EU-Führerschein
ID: 238067
Mit diesem Satz schließt sich das Gericht anderen, bereits gefällten Entscheidungen an. (HessVGH, Beschluss vom 4.12.2009 - 2 B 2138/09 -, BA 47, 154 ff. und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.2.2010 - 10 B 11351/09)
Im Klartext heißt das, dass das OVG die Rechtsauffassung hat, dass auch nach der letzten EU-Richtline Ausnahmen davon nur in einem sehr begrenzten Rahmen Anwendung finden und bestätigt somit indirekt die Rechtsprechung des EuGH zur 2. Führerscheinrichtlinie.
Bei seiner Begründung setzte sich das OVG Saarland intensiv mit den Entscheidungen der anderen Gerichte auseinander und erklärt warum es die negative Rechtsprechung für nicht nachvollziehbar hält.
Besitzer einer EU-Fahrerlaubnis aus dem Ausland, zum Beispiel Tschechien dürfen diese also auch weiterhin in Deutschland straffrei benutzen. Das Saarland ist somit das dritte Bundesland dessen Verwaltungsgerichte den EU-Führerschein anerkennen auch wenn er nach dem Inkrafttreten der dritten Führerscheinrichtlinie erworben wurde.
Bekanntlich ist es preisgünstiger und oft auch einfacher den EU-Führerschein in Tschechien zu erwerben als sich in Deutschland den Mühlen der Justiz zu stellen. Damit der Interessent sich aber nicht die Mühe machen muss, alles vorschriftsgerecht zu organisieren, bieten Agenturen wie die Agentur Struhar (www.eu-dienstleister.de) oder Tarabas68Media (www.ohne-mpu.com ) ihre Dienste an. Ein dort erworbener EU-Führerschein ist rechtssicher und legal.
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Frank Varoquier
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Datum: 04.08.2010 - 16:31 Uhr
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