Bundesfamilienministerium verlängert Antragsfrist zum Förderprogramm Betrieblich unterstützter Ki

Bundesfamilienministerium verlängert Antragsfrist zum Förderprogramm Betrieblich unterstützter Kinderbetreuung

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Bundesfamilienministerium verlängert Antragsfrist zum Förderprogramm Betrieblich unterstützter Kinderbetreuung



(pressrelations) - Anträge für Förderprogramm können noch bis Mitte 2011 eingereicht werden

Das Bundesfamilienministerium verlängert die Antragsfrist für das im Februar 2008 gestartete Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (BuK) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) um ein halbes Jahr bis Mitte 2011. Mit der verlängerten Antragsphase haben Unternehmen nun noch bis zum 1. Juli 2011 Gelegenheit, mit einem betrieblichen Betreuungsprojekt zu starten.

"Gute Kinderbetreuung gehört zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland", begründete Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die Verlängerung.
"Unternehmen können durch betriebliche Kinderbetreuungsangebote einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Davon profitieren Beschäftigte und ihre Familien. Und davon profitieren die Unternehmen, die durch familienfreundliche Angebote für gut ausgebildete Fachkräfte attraktiver werden."

Insbesondere interessierten Unternehmen, die in den letzten Monaten mit der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen hatten, verschafft die Verlängerung der Antragsfrist neue Spielräume. Planungen zu betrieblichen Betreuungsprojekten können in Ruhe konkretisiert und noch mit Hilfe des Förderprogramms umgesetzt werden. Damit kann das Förderprogramm dazu beitragen, dass für mehr Unternehmen die Vorteile einer betrieblichen Kinderbetreuung spürbar werden.

Das Förderprogramm richtet sich an Wirtschaftsunternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, aber auch an Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts wie beispielsweise Hochschulen.
Für eine Förderung müssen mindestens sechs neue zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden. Diese können auch durch den Verbund mehrerer Unternehmen entstehen. Für die Betreuung von Mitarbeiterkindern werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro je Platz im Jahr durch die Fördermittel des ESF gezahlt. Die Zuwendung wird für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt, höchstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2012. Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Juli 2011 begonnen werden kann.


Daneben können Unternehmen, Hochschulen und Träger der Betreuungseinrichtung eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen beantragen.

Mehr Informationen zum Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 05.08.2010 - 15:17 Uhr
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