Kein Generalverdacht gegen ALG-II-Eltern

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Kein Generalverdacht gegen ALG-II-Eltern



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Anlaesslich der neuerlichen Debatte um Bonuskarten fuer ALG-II-Kinder erklaert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Ob Bonuskarten oder Gutscheinloesung - es darf keine soziale Diskriminierung von Kindern geben.

Bonuskarten naehren den Verdacht, dass man die Eltern fuer unfaehig haelt, das Beste fuer ihre Kinder zu tun und sie deshalb mit zweckgebundenen Gutscheinen bevormunden will. Dieser Generalverdacht gegen alle ALG-II empfangenden Eltern ist unfair. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der ueberwiegende Teil der Eltern die Ausgaben fuer ihre Kinder noch aus dem eigenen Regelsatz mitfinanziert. Deshalb sollte es Gutscheine nur in Ausnahmefaellen geben, wenn erwiesen ist, dass Eltern fuer ihre Kinder nicht zahlen.

Ausserdem fuehren Gutscheine zu einem Uebermass an teurer Buerokratie. Die Verwaltung von Abrechnungsbetraegen auf 15 Euro-Niveau, zum Beispiel fuer den Sportverein, waere unweigerlich teurer als der Zahlbetrag selbst.


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Datum: 05.08.2010 - 18:17 Uhr
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