Ambulantes Operieren: Die Budgetierung einer besonders förderungswürdigen Leistung ist widersinnig!
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Ambulantes Operieren: Die Budgetierung einer besonders förderungswürdigen Leistung ist widersinnig!
Hamburg - Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Vergütung für das Ambulante Operieren in Deutschland erneut zu budgetieren. Die unterzeichnenden kooperierenden Berufsverbände von Operateuren und Anästhesisten protestieren nachdrücklich gegen diese geplante Maßnahme. Das Ambulante Operieren wurde im Honorarverteilungssystem als besonders förderungswürdige Leistung eingestuft und wird deshalb seit 2009 außerhalb der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung vergütet.
BNC-Präsident Dr. Dieter Haack erklärte hierzu: "Die aus schlichtem Sparzwang angedachte Budgetierung einer besonders förderungswürdigen Leistung ist schon vom Grundsatz her widersinnig ? jede Budgetierung wird die Unterfinanzierung des Ambulanten Operierens weiter verschärfen und damit dazu führen, dass weniger Operationen ambulant durchgeführt werden." Und BAO-Präsident Dr. Axel Neumann ergänzte: "Wir halten eine derartige politische Strategie für sehr kurzsichtig ? der BAO hat im April 2010 das Gutachten des Bayreuther Gesundheitsökonomen Professor Peter Oberender zu den wirtschaftlichen Vorteilen des Ambulanten Operierens in Deutschland vorgelegt und damit bewiesen, dass durch Verlagerung von Operationen vom stationären in den ambulanten Sektor Millionenbeträge eingespart werden könnten. Eine Budgetierung würde das Prinzip ?Ambulant vor Stationär? und das gemeinsame Bemühen von Ärzten und Krankenkassen konterkarieren, das Ambulante Operieren auszuweiten und zu fördern."
Die Verbände fordern das BMG auf, statt der geplanten Budgetierung das Ambulante Operieren auch bei Vertragsärzten durch kreative politische Steuerungsmaßnahmen zu unterstützen. Ziel muss eine Leistungszunahme im ambulanten Sektor sein. Die Verbände protestieren darüber hinaus gegen absehbare einseitige Honorarbegrenzungen auf Seiten der Vertragsärzte: "Hierdurch würde eine Ungleichbehandlung im Vergleich zum Ambulanten Operieren im Krankenhaus geschaffen, die dem Gedanken und den Inhalten des Paragraphen 115 b SGB V widerspricht", warnte Neumann.
Kontakt
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. (BAO), http://www.operieren.de
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC), http://www.bncev.de
Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC), http://www.bdc.de
Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), http://www.bda.de
Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), http://www.bvou.net
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Datum: 06.08.2010 - 18:17 Uhr
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