Frau Pooth ist der Forderung des Insolvenzverwalters der Firma Maxfield GmbH nachgekommen
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ein von der Maxfield GmbH verwaltetes Verrechnungskonto bezogen. Herr
Pooth hat auf dieses Konto regelmäßig und in erheblichem Maße
Zahlungen geleistet bzw. Ansprüche zur Verrechnung gestellt um das
Konto auszugleichen.
Frau Pooth ging immer davon aus, dass die von ihr erhaltenen
Leistungen in der oben dargelegten Weise durch ihren Ehemann bezahlt
worden seien.
Der Insolvenzverwalter hat das Verrechnungskonto geprüft und
festgestellt, dass die Zahlungen und Leistungen des Herrn Pooth auf
das Verrechnungskonto insolvenzrechtlich nicht zu akzeptieren sind.
Mit der Klageschrift wurde der Vorgang Frau Pooth erstmals bekannt.
Eine Prüfung der vom Insolvenzverwalter übermittelten Belege hat
ergeben, dass die von diesem geltend gemachten Ansprüche, die sich in
Höhe von mehr als EUR 90.000,00 aus Kosten für Personenschutz
zusammensetzen, zu großen Teilen berechtigt sind. Dies hat Frau
Pooth, nach Durchsicht der Unterlagen und Prüfung der Belege,
akzeptiert und sich hinsichtlich der Beträge mit dem
Insolvenzverwalter verständigt sowie entsprechende Zahlungen
vorgenommen, da sie die Leistungen auch erhalten hatte.
Verona Pooth: "Für mich ist es selbstverständlich, nach Prüfung
durch meinen Anwalt, der Forderung nachzukommen. Ich betone noch
einmal ausdrücklich, zu keinem Zeitpunkt mit der Maxfield GmbH etwas
zu tun gehabt zu haben. Die Forderungen sind, wie durch meinen Anwalt
RA M. Lehmkühler erklärt, entstanden."
Außerhalb des Insolvenzrechtes wären die von Herrn Pooth
vorgenommenen Verrechnungen nicht zu beanstanden gewesen, so dass die
Zahlungsverpflichtung von Frau Pooth zu ganz wesentlichen Teilen
insolvenzspezifisch entstanden ist, da die Verrechnungen nicht
insolvenzfest waren.
Pressekontakt:
Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater
Herr Rechtsanwalt Markus Lehmkühler
Wilhelmstr. 40-42
53111 Bonn
+49 (228) 92 666-0
raestb@lehmkuehler-bonn.de
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Datum: 09.08.2010 - 14:42 Uhr
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