Rheinische Post: Netzwerke sichern
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am Marktplatz saß und sich in ein ungeschütztes fremdes Netzwerk
einwählte, um auf Kosten anderer im Internet zu surfen, musste mit
einer Strafanzeige rechnen. Dass das Wuppertaler Amtsgericht, von dem
diese Rechtsprechung vor drei Jahren ausging, nun befindet, das
Schwarz-Surfen sei doch keine Straftat, ist eine bemerkenswerte Wende
in der Rechtsauffassung eines Gerichts. Der Beschluss ist jedoch
nicht als Freibrief für iPhone- und Blackberry-Besitzer
misszuverstehen, sie dürften die eigene Telefonrechnung zulasten
Dritter reduzieren - übrigens immer mit dem Risiko, dabei selber
ausgespäht zu werden. Die Entscheidung des Wuppertaler Gerichts
sollte aber von allen Besitzern eines drahtlosen Internetzugangs als
wirklich letzter Weckruf verstanden werden, ihre heimischen
WLAN-Anschlüsse vor dem unerlaubten Zugriff Dritter zu sichern.
Bereits im Mai hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, auch
Privatleute seien verpflichtet, ihren WLAN-Anschluss "durch
angemessene Sicherheitsmaßnahmen" so zu schützen, dass er nicht von
Dritten missbraucht werden könne. Das sollte eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein. Das Auto lässt man ja auch nicht
unabgeschlossen auf der Straße stehen.
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Datum: 11.08.2010 - 20:24 Uhr
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