VIP Medienfonds 2: Anlegern des VIP Medienfonds 2 drohen massive Verluste
VIP Medienfonds 2: Anlegern des VIP Medienfonds 2 drohen massive Verluste
Die Fondsgeschäftsführung hat den Zeichnern der Film und Entertainment VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG kürzlich mitgeteilt, dass sich die Gesellschaft in Liquidation befindet und dass auf Seiten der Fondsgesellschaft noch Verbindlichkeiten sowie nicht bilanzierte Verpflichtungen in erheblichem Umfang bestünden.
Diese Verpflichtungen müssen bei Realisierung von Erlösen aus der Bibliotheksverwertung vorrangig vor Ausschüttungen bedient werden. Selbst nach Mitteilung der Fondsgesellschaft ist daher nicht davon auszugehen, dass nach der Befriedigung der Gläubiger ein Liquiditätserlös verbleibt, der an die Gesellschafter verteilt werden könnte.
Im Gegenteil: Es besteht derzeit sogar das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, der zahlreiche VIP Medienfondsanleger betreut.
Der VIP Medienfonds 2 war so konstruiert, dass die Gesellschafter lediglich 55 % der Zeichnungssumme zuzüglich 3 % Agio aus Eigenmitteln leisten mussten. Für die restlichen 45 % besteht daher grundsätzlich nach wie vor eine Haftung der Gesellschafter. Falls das Fondsvermögen nicht ausreicht, um die noch bestehenden Verpflichtungen des Fonds zu begleichen, besteht die massive Gefahr, dass die Anleger dann zur Zahlung des ausstehenden Teils der Kommanditanlage aufgefordert werden.
Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der bereits VIP Medienfonds 2 Anleger vertritt und der das erste Urteil im Zusammenhang mit dem VIP Medienfonds 4 gegen die beratende Commerzbank AG vor dem Landgericht München I und vor dem Oberlandesgericht München erstritt, meint hierzu:
„In Anbetracht der Mitteilungen der Fondsgesellschaft besteht die begründete Gefahr, dass Nachforderungen auf die Anleger zukommen. Darüber hinaus stehen nach wie vor Steuernachforderungen der Finanzbehörden im Raum, die regelmäßig mit 6 % p. a. zu verzinsen sind. Die Anlage in den VIP Medienfonds 2 kann daher für die Anleger zu einem finanziellen Desaster ausarten.“
Anleger des VIP Medienfonds 2 sollten sich daher an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dies insbesondere auch deshalb, weil möglicherweise zum Jahresende 2010 eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht.
In nicht wenigen Fällen bestehen begründete Ansatzpunkte für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung, wenn beispielsweise der Anleger nicht auf die mögliche Nachschusspflicht, das Totalverlustrisiko oder die gezahlten Provisionen hingewiesen wurde.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
CLLB Rechtsanwälte
RA Alexander Kainz
Liebigstraße 21
80538 München
Tel.: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
web: www.cllb.de
Mail: kanzlei(at)cllb.de
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Datum: 12.08.2010 - 09:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 241576
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Alexander Kainz
Stadt:
München
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Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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Freigabedatum: 12.08.2010
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