Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig

Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig

ID: 241803

Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig



(pressrelations) - Der Beschwerdeführer bezog für seinen Sohn, der sich in den Jahren 2002 bis 2006 in Berufsausbildung befand, Kindergeld. Die Familienkasse bewilligte für das Jahr 2005 kein Kindergeld, da die Einkünfte und Bezüge des Sohnes den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag in Höhe von 7.680 Euro um 4,34 Euro überschritten. Die dagegen gerichtete Klage des Beschwerdeführers blieb vor den Finanzgerichten ohne Erfolg.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Annahmevoraussetzungen liegen nicht vor, insbesondere wird der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung sowie die gesetzliche Festlegung des Grenzbetrags in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht in seinen Grundrechten aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.

Der durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierte staatliche Schutz von Ehe und Familie gebietet, dass bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss. Mindestens das, was der Gesetzgeber dem Bedürftigen zur Befriedigung seines existenznotwendigen Bedarfs aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung stellt, muss er auch dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezügen belassen. Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber die Gewährung des Kinderfreibetrags beziehungsweise des Kindergelds davon abhängig macht, dass das Existenzminimum des Kindes nicht durch eigene Einkünfte und Bezüge gedeckt ist. Typisierend darf der Gesetzgeber hierbei von dem für erwachsene Steuerpflichtige geltenden Grundfreibetrag ausgehen. Dieser liegt im Streitjahr über den Leistungen in Form des Kinderfreibetrags beziehungsweise des Kindergelds und über den vom Bundesverfassungsgericht als nicht evident unzureichend angesehenen staatlichen Sozialhilfeleistungen, so dass das Kinderexistenzminimum in jedem Fall vor dem steuerlichen Zugriff verschont wird. Mehr gebietet das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) nicht. Insbesondere gebietet es keine mehrfache Freistellung des Existenzminimums, wie sie vom Beschwerdeführer dadurch angestrebt wird, dass neben dem Existenzminimum seines Kindes durch den Grundfreibetrag zusätzlich noch der Kinderfreibetrag beziehungsweise Kindergeld gewährt werden soll, obwohl das Kind mit seinen Einkünften selbst in Höhe des Grundfreibetrags verschont bleibt.



Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Grenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gesetzestechnisch als Freigrenze und nicht als Freibetragsregelung auszugestalten, liegt im Rahmen der ihm zustehenden Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Regelung vereinfacht den Vollzug der betroffenen Norm durch die Finanzverwaltung erheblich. Denn bei einer gleitenden Übergangsregelung durch einen Freibetrag ergäbe sich ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand, da bei Einkünften und Bezügen des Kindes über dem Grenzbetrag jeweils deren genaue Höhe festgestellt und bei der Berechnung des verbleibenden Kindergeldanspruchs der Eltern mit deren individuellem Steuersatz umgerechnet werden müsste.


Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  SPD - Rolle rückwärts in der Rentenpolitik Gesetzliche Unfallversicherung wird 125 Jahre - Erste Berufsgenossenschaften nahmen am 1. Oktober 1885 die Arbeit auf
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 12.08.2010 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 241803
Anzahl Zeichen: 3665

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 252 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen ...
Pressemitteilung Nr. 2/2016 vom 14. Januar 2016 Beschluss vom 16. Dezember 2015 1 BvR 685/12 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung für einen Abschnitt der Bundesautobahn A

75. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dr. h.c. Renate Jaeger ...
Pressemitteilung Nr. 99/2015 vom 29. Dezember 2015 Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, feiert am morgigen 30. Dezember 2015 ihren 75. Geburtstag. Die in Darmstadt geborene Jubilarin studierte Rec

In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger Amtspflichtverletzungen grundsätzlich eingerechnet werden ...
Hierzu lautet der Kurztext: In die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht


Weitere Mitteilungen von Bundesverfassungsgericht


SPD - Rolle rückwärts in der Rentenpolitik ...
Arbeitswelt vor dem Hintergrund der alternden Belegschaften neu organisieren Anlässlich der SPD-Überlegungen, die Rente mit 67 bis auf weiteres auszusetzen, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Arbeit, Soziales und Familie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach Md

Kaufsucht: Auch ein Problem bei Männern ...
Kopenhagen / Friedrichshafen (wnorg) - Kaufsucht kann den Süchtigen und seine Familie in den Ruin treiben. Experten gehen von einer Dunkelziffer von mehr als einer Million Menschen aus, die im deutschsprachigen Raum als kaufsüchtig bezeichnet werden müssen. Auch Männer sind betroffen. Aber was f

Vielleicht ein guter Ansatz oder sogar der Ansatz? Die politische Wende ...
1974 nahm ich in Darmstadt, zusammen mit meinem Freund Gerd, vom argentinischen Fernsehen, an einem Meeting teil, das sich mit ganzheitlichen Heilmethoden auseinander setzte. Mit meinen damals 29 Jahren, war das nicht wirklich mein Thema, sondern eher das von Gerd, der sich in seiner Arbeit beim Fer

VIP Medienfonds 2: Anlegern des VIP Medienfonds 2 drohen massive Verluste ...
Auf Grund der zahlreichen Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds 3 und 4 rückte der VIP Medienfonds 2 in den Hintergrund. Doch auch die Anleger des VIP Medienfonds 2 haben mit massiven Problemen zu kämpfen. Dies sogar in zweierlei Hinsicht: Zum Einen drohen den VIP 2 Anlegern


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z