Verwaltungsregelung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum häusliches Arbeitszimmer
ID: 241946
Verwaltungsregelung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum häusliches Arbeitszimmer
Düsseldorf, den 12.08.10
Die Finanzverwaltung hat heute mit einer bundeseinheitlichen Verwaltungsregelung klargestellt, wie bis zur endgültigen Verabschiedung der geforderten Neuregelung durch den Gesetzgeber zu verfahren ist.
Die gesetzliche Neuregelung wurde durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2010 notwendig. Das BVerfG hatte entschieden, dass die ab 2007 eingeschränkte Abzugsmöglichkeit von Arbeitszimmeraufwendungen in bestimmten Fällen verfassungswidrig ist. Betroffen sind Bürger, denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als im häuslichen Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Die Richter des BVerfG haben der Bundesregierung den Auftrag erteilt, für diesen Personenkreis rückwirkend zum 01.01.2007 die Abziehbarkeit von Arbeitszimmerkosten neu zu regeln.
Die Finanzämter können nun in den Fällen die belegten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einem Betrag in Höhe von 1.250 ? jährlich vorläufig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigen.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans sagte dazu heute in Düsseldorf: "Damit haben wir eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, die eine erste schnelle Entlastung bringt."
Für bereits veranlagte und noch offene Fälle ab Kalenderjahr 2007 setzt die vorläufige Anerkennung der Aufwendungen bis zu 1.250 ? jährlich einen entsprechenden Antrag des Bürgers voraus.
Sobald die Übergangsregelung technisch umgesetzt ist, wird die Finanzverwaltung sie so schnell wie möglich umsetzen. Als Start ist der 10.09.2010 vorgesehen.
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Pressesprecherin:
Ingrid Herden
Telefon: 0211 / 4972 - 5004 oder 5904
Pressereferent:
Daniel Moritz
Telefon 0211 / 4972 - 2399
Allgemeine Kontaktdaten der Pressestelle:
Fax: 0211 / 4972 - 2300
E-Mail: presse@fm.nrw.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 12.08.2010 - 16:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 241946
Anzahl Zeichen: 2337
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 237 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verwaltungsregelung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum häusliches Arbeitszimmer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).