Wahltarife sind bei gesetzlichen Kassen fehl am Platz
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Wahltarife sind bei gesetzlichen Kassen fehl am Platz
"Das Scheitern des ?Privatpatienten?-Wahltariftarifs der Techniker Krankenkasse zeigt, dass solche Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Fremdkörper sind. Wahl- und Zusatztarife haben in einer staatlich subventionierten Sozialversicherung nichts zu suchen, sie sind ein ordnungspolitischer und versicherungstechnischer Irrtum. Da anders als in der privaten Krankenversicherung die Wahl- und Zusatztarife von den gesetzlichen Krankenkassen nicht risikogerecht kalkuliert werden können, sind diese Tarife strukturell unterfinanziert.
Die private Krankenversicherung garantiert nach den Regeln des Versicherungsrechts eine lebenslange Gültigkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dagegen können die Wahltarife der gesetzlichen Kassen bei Unterkalkulation jederzeit geschlossen werden. Es kann also passieren, dass Versicherte jahrelang in einen Tarif einzahlen, ohne je von dessen Leistungen profitieren zu können, weil er vor ihrer Erkrankung geschlossen wird.
Überdies schaden solche Wahl- und Zusatztarife als Konkurrenzangebot sozialrechtlich privilegierter Krankenkassen dem Wettbewerb auf einem funktionierenden Privatversicherungsmarkt. Der PKV-Verband erwartet daher, dass der Gesetzgeber nun die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP versprochene Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung beim Angebot von Wahl- und Zusatztarifen schnellstmöglich umsetzt."
Stefan Reker
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 - 44
Telefax 030 / 20 45 89 - 33
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Datum: 12.08.2010 - 19:47 Uhr
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