DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt die Interessen der Inhaber von Genussscheinen der Magnum AG
ID: 242495
13.08.2010 14:47
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SdK vertritt die Interessen der Inhaber von Genussscheinen der Magnum AG
Laufzeitverlängerung mit nicht nachvollziehbarer Begründung
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird auf der für den
26. August 2010 angesetzten Gläubigerversammlung der Genusscheininhaber
(WKN: 650155) der Magnum AG teilnehmen und dort die Interessen ihrer
Mitglieder vertreten.
Die Magnum AG hat am 10. August 2010 die Inhaber der Genussscheine, welche
zum 31. Dezember 2009 fällig geworden sind, zu einer Gläubigerversammlung
eingeladen. Auf dieser Gläubigerversammlung soll unter anderem beschlossen
werden, die Laufzeit der o.g. Genussscheine zu verlängern. Nachdem bisher
kein Jahresabschlussüber das Geschäftsjahr 2009 vorgelegt wurde und auch
die Zinsen für das Jahr 2009 bisher nicht an die Genussscheininhaber
bezahlt wurden, können die Genussscheininhaber nach Meinung der SdKüber
eine Laufzeitverlängerung nicht abstimmen, ohne dabei ihre
Vermögensposition zu gefährden.Üblicherweise werden Maßnahmen wie die von der Magnum AG vorgeschlagene bei
finanziellen Restrukturierungen angewendet. Geradezu kurios mutet aus Sicht
der SdK die Begründung der Gesellschaft in diesem Fall an: Man trage damit
dem Wunsch verschiedener Investoren Rechnung und wolle daher weiterhin die
bewährten Genussscheine mit hoher Verzinsung anbieten, so die Gesellschaft.
Auf den Internetseiten der Magnum AG wird dies wie folgt beschrieben:
'Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Genussscheininhaber und
Vermögensverwalter den Wunsch an uns herangetragen, die Laufzeit des
Genussscheines WKN 650155 um mindestens zwei Jahre zu verlängern. Ein
weiterer Grund ist, dass die Genussscheininhaber selbst und die
Vermögensverwalter für ihre Kunden angesichts der derzeit unsicheren Lage
auf dem Aktien- und Anleihemarkt und dem historisch niedrigen Zinsniveau an
einer bewährten Anlage festhalten möchten.'
Für Investoren sollte diese Begründung nach Ansicht der SdK nicht
nachvollziehbar sein. Erstens fehlt der Nachweis, dass sich das
Anlagemodell der Magnum AG auch 2009 bewährt hat. Denn aufgrund des
fehlenden Jahresabschlusses, der laut Unternehmensangaben erst am 31.
August vorliegen soll, wurden bisher für 2009 keine Zinsen bezahlt. Ferner
ist wegen des fehlenden Jahresabschlusses noch nicht einmal bekannt, wie
hoch der Rückzahlungsanspruch der Genussscheininhaber im Falle einer
Ablehnung der Laufzeitverlängerung wäre. Des Weiteren ist es aus Sicht der
SdK nicht nötig, alle Investoren im Wege einer Gläubigerversammlung zu
einer Laufzeitverlängerung und damit zum Verzicht auf die geplante
Rückzahlung ihrer Einlage zu zwingen. Vielmehr könnte die Gesellschaft
denjenigen Investoren, die das bewährte Modell schätzen, neue Genussscheine
oder andere Fremdkapitalinstrumente anbieten. Damit könnte dann auch das
Zinsniveau an das marktübliche Niveau angepasst werden, was sich günstig
auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken würde. Denn wer zahlt
freiwillig höhere Zinsen als der Markt erfordert?
Mitglieder und interessierte Genussscheininhaber können sich unter
info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 an die Geschäftsstelle
der SdK wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Maximilianstr. 8
80539 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Lars Labryga
Tel: 089 / 2020846-28
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