Verwaltungsgericht verbietet Zivilcourage

Verwaltungsgericht verbietet Zivilcourage

ID: 242511

Verwaltungsgericht verbietet Zivilcourage



(pressrelations) - Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, das einen Nazi-Propagandamarsch erlaubt und eine geplante Gegendemo verbietet, erklärt Halina Wawzyniak, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Dass Nazis durch Bad Nenndorf marschieren dürfen, ist empörend. Dass dagegen nicht protestiert werden darf, ist ein Skandal! Das Verwaltungsgericht Hannover verbietet damit Zivilcourage. Ich frage mich, was Richter sich dabei gedacht haben, einer demokratiefeindlichen und menschenverachtenden Ideologie öffentlichen Raum zu gewähren und gleichzeitig zu untersagen, dass dem ebenso öffentlich widersprochen wird.
Viel kann es nicht gewesen sein, wenn man die fadenscheinige Begründung betrachtet. Das Gericht sieht die größte Gefahr ausgerechnet auf Seiten der Gegendemonstranten. Das ist ein Hohn. Das Verwaltungsgericht verkennt vollkommen, von wem wirklich eine Gefahr für die Demokratie ausgeht.
Es führt mit seiner Entscheidung fort, was an anderer Stelle begann.
Bereits im Februar 2010 wurde in Dresden der Gegenprotest gegen einen Naziaufmarsch kriminalisiert. Die Bundesregierung entzieht zudem dem Kampf gegen den Rechtsextremismus mehr und mehr die finanzielle Grundlage. Zivilgesellschaftlicher Protest wird behindert, Rechtsextremismus verharmlost und relativiert. Für die Gegenproteste in Bad Nenndorf und für alle, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, muss es deshalb heißen: Jetzt erst recht! Zivilgesellschaftlicher Widerstand ist dringender denn je.


Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alrun.nuesslein@die-linke.de


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Datum: 13.08.2010 - 16:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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