Neue OZ: Kommentar zu Regierung / Kinder / Lärm
ID: 243290
Schon viele genervte Nachbarn, die sich gestört fühlen von
weinenden, spielenden, schreienden Kindern, sind vor Gericht gezogen.
Doch zahlreiche Urteile belegen: Gewonnen haben diese Lärmgeplagten
meistens nicht. Grundsätzlich entscheiden die Richter eher zugunsten
der Jüngsten und verlangen von Hausbesitzern oder Mietern eine
tolerantere Einstellung.
Diese juristische Bewertung ist auch gut so, sofern Eltern dafür
sorgen, dass ihre Kinder die allgemeinen Ruhezeiten einhalten, und
ihren Nachwuchs zur Rücksichtnahme erziehen. Denn der Lärm von
Säuglingen und Kleinkindern ist entwicklungsbedingt, er lässt sich
ebenso wenig wie der Bewegungs- und Spieldrang per Knopfdruck einfach
ein- und ausschalten wie ein Fernseher.
Bisher handelt es sich bei den Gerichtsurteilen zum Kinderlärm
überwiegend um Einzelfallentscheidungen. Daher ist es sinnvoll, wenn
die Bundesregierung dem Vorbild des Landes Berlin folgt und zum
Vorteil der Kinder und ihrer Eltern die Gesetze familienfreundlicher
machen will. Das schafft mehr Rechtssicherheit - gerade in einer
Gesellschaft, in der immer weniger Kinder geboren werden. Das gilt
ebenfalls für die Regelungen zum Bau von Kindertagesstätten in allen
Wohngebieten. Schließlich gehören diese Einrichtungen auch genau dort
hin - und nicht in entlegene Gewerbegebiete.
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Datum: 16.08.2010 - 22:00 Uhr
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