DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK klagt gegen die Eurohypo AG

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK klagt gegen die Eurohypo AG

ID: 243603
(firmenpresse) - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Rechtssache

17.08.2010 13:06

Veröffentlichung einer Financial News,übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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SdK klagt gegen die Eurohypo AG
Genussscheininhaber werden von der Commerzbank-Tochter unfair behandelt

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) geht - wie angekündigt
- gegen die Eurohypo AG vor; eine erste Klage ist jetzt eingereicht. Die
SdK tut dies nicht nur im eigenen Namen: Sie organisiert auch für andere
Inhaber bestimmter Genussscheine der Eurohypo AG juristischen Beistand bei
der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche, wobei das
Prozessrisiko des einzelnen Anlegers ganz erheblich reduziert wird.

Der Hintergrund ist folgender:
Die Eurohypo AG lässt unter Berufung auf ihre Verluste im vergangenen
Geschäftsjahr die Zinszahlung 2009 für diese Genussscheine ausfallen bzw.
beabsichtigt, dies zu tun. Außerdem wurden die Rückzahlungsansprüche der
Genussscheine gekürzt. Das war aber so nicht vereinbart: Wie gleich noch im
Detail erläutert wird, kann die Eurohypo AG gar keine für die
Genussscheininhaber relevanten Verluste haben. Das war der Eurohypo AG im
letzten Jahr auch noch voll bewusst - da gab es bei vergleichbarer
wirtschaftlicher Situation Zinsen und eben keine Kürzung der
Rückzahlungsansprüche -, jetzt hat sie es zu ihren Gunsten 'vergessen' und
muss wohl durch das Gericht an die Rechtslage erinnert werden.
Betroffen sind folgende drei Genussscheine:

- WKN 805976 (ISIN DE0008059767, Fälligkeit am 31.12.2009),
- WKN 810109 (ISIN DE000810198, Fälligkeit am 31.12.2012) sowie
- WKN 556838 (ISIN DE0005568380, Fälligkeit am 31.12.2013).



Zunächst kündigte die Eurohypo AG in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 02.
November 2009 sowohl ein negatives Jahresergebnis im Konzern als auch im
für die Bedienung der Genüsse relevanten AG-Abschluss an. Dies führe, so
die Eurohypo seinerzeit weiter, zu einem voraussichtlichen Kuponausfall bei
den Genussscheinen der AG für das Geschäftsjahr 2009.
In einer weiteren Ad-hoc-Meldung vom 03. Februar 2010 gab die Eurohypo
darüber hinaus bekannt, dass 'aufgrund eines für das Geschäftsjahr 2009 zu
erwartenden Jahresfehlbetrages der Eurohypo AG die Nennwerte sämtlicher von
der Eurohypo AG ausgegebenen Genussscheine um einen niedrigen einstelligen
Prozentsatz' herabgesetzt würden.
Beide Maßnahmen wurden inzwischen größtenteils umgesetzt.
Die Inhaber der Eurohypo-Genüsse haben daher für 2009 erhebliche
Belastungen aus Nennwertreduktion und Zinsausfall zu tragen.
Die SdK ist nach nunmehr abgeschlossener rechtlicher Prüfung der
Auffassung, dass für die oben genannten Genussscheine unter anderem
aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit
der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, einer 100%-Tochtergesellschaft
der Commerzbank AG, ein Anspruch auf Zahlung der Zinsen für das
Geschäftsjahr 2009 besteht und auch eine Verlustteilnahme der Genussscheine
ausgeschlossen ist. Ein Bilanzverlust kann nämlich bei Bestehen eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages rechtslogisch gar nicht mehr
entstehen. Das Bilanzergebnis ist vielmehr stets gleich Null. Angesichts
der Gestaltbarkeit der Geschäftsvorfälle einer in dieser Weise beherrschten
Gesellschaft ist dieses nicht nur formal richtig, sondern folgt auch
zwingend aus dem Schutzbedürfnis der Anleger. Die Eurohypo AG selbst war
für das Geschäftsjahr 2008 offensichtlich der selben Rechtsauffassung:
Während für dieses Jahr trotz eines vor Verlustausgleich entstandenen
Jahresfehlbetrages alle gewinnabhängigen Vergütungen gezahlt wurden und
keine Verlustteilnahme der Genussscheine erfolgt ist,änderte die Eurohypo
für das Geschäftsjahr 2009 völligüberraschend ihre Praxis.
Das müssen und sollten die Inhaber der Eurohypo-Genussscheine nicht
hinnehmen. Betroffene Genussscheininhaber, die sich bei der SdK auch jetzt
noch unverbindlich melden, erhalten die Möglichkeit, ihre Rechte kompetent
geltend zu machen und dabei ihr Kostenrisiko wesentlich zu reduzieren.
Weitere Informationenüber die nächsten Schritte erhalten Interessentenüber die SdK-Geschäftsstelle (Tel: 089 - 20 20 846-0 / E-Mail:
info@sdk.org).

Ferner wird die SdK in Kürze Informationen bezüglich der nicht geleisteten
Zinszahlungen auf von der Eurohypo LLC emittierte Hybridanleihen geben.


München, 17. August 2010
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger


Hinweis: Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hält
Finanzinstrumente des Emittenten.



Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Maximilianstr. 8
80539 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Lars Labryga
Tel: 089 / 2020846-28
E-Mail: labryga@sdk.org





17.08.2010 13:06 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungenübermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unterwww.dgap-medientreff.deundwww.dgap.de---------------------------------------------------------------------------

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Datum: 17.08.2010 - 13:06 Uhr
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