'Kinderlaerm' darf kein Grund zur Klage sein

'Kinderlaerm' darf kein Grund zur Klage sein

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"Kinderlaerm" darf kein Grund zur Klage sein



(pressrelations) -
Zu der Ankuendigung des Bundesministers Ramsauer, neue Regelungen zum Thema "Kinderlaerm" auf den Weg bringen zu wollen, erklaeren die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die Kinderbeauftragte Marlene Rupprecht:

Das SPD-gefuehrte Bundesland Berlin hat es laengst vorgemacht, nun will auch die Bundesregierung nachziehen: Klagen gegen "Kinderlaerm" will sie mit entsprechenden Regelungen begegnen.
Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, wollen wir genau pruefen, ob er tatsaechlich haelt, was Bundesminister Ramsauer derzeit vollmundig verspricht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im Maerz einen entsprechenden Antrag mit dem Titel "Kinderlaerm - Kein Grund zur Klage" eingebracht und darin Aenderungen beim Bau- und Umweltrecht gefordert. Kitas muessen generell in Wohngebieten zulaessig sein. Es kann nicht angehen, dass der zwingend notwendige Ausbau von Krippen und Kitas zu steigenden Gerichtsverfahren wegen "Kinderlaerm" fuehrt.

Wir duerfen spielende Kinder nicht mit droehnenden Baumaschinen oder Autolaerm gleichsetzen. Kinder wollen und sollen sich spielerisch entfalten, dabei sind Geraeusche voellig normal. Es reicht nicht, nur von Kinderfreundlichkeit zu reden - wir muessen sie auch leben.


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Datum: 17.08.2010 - 15:16 Uhr
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