SPD: Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichstellen
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SPD: Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichstellen
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei der Erbschaftsteuer erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst ausdruecklich den heute vom Bundesverfassungsgericht veroeffentlichten Grundsatzbeschluss, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer nicht gegenueber Ehepartnern benachteiligt werden duerfen. Die Entscheidung bestaetigt die seit Jahren von der SPD verfolgte Linie.
Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Grundsatzbeschluss fest, dass die Besserstellung der Ehepartner gegenueber den eingetragenen Lebenspartnern nicht mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gerechtfertigt werden kann. Die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft verstosse gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und sei damit verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 31. Dezember 2010 rueckwirkend eine verfassungskonforme Neuregelung fuer die betroffenen Altfaelle zu treffen.
Der im Herbst zur parlamentarischen Beratung anstehende Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht zwar eine Gleichstellung fuer die Zukunft vor. Die Gleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnern und Ehepartner haette aber viel frueher erreicht werden koennen. Die Initiativen von SPD und Gruenen fuer eine vollstaendige steuerliche Gleichstellung scheiterten in der Vergangenheit an den ideologischen Vorbehalten der Unionsparteien. Selbst jetzt bedarf es noch einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts damit eine rueckwirkende Gleichstellung erfolgen kann.
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Datum: 17.08.2010 - 21:31 Uhr
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