Neue OZ: Kommentar zu Steuern / Homosexuelle / Verfassungsgericht
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Das Urteil aus Karlsruhe war längst überfällig: Wenn der Staat
gleichgeschlechtlichen Partnern zu Lebzeiten die gleichen Pflichten
wie in einer Ehe von Mann und Frau auferlegt, muss er ihnen auch die
gleichen Rechte geben - vor und nach dem Tod.
Seit fast zehn Jahren sind eingetragene Lebensgemeinschaften von
Schwulen und Lesben in Deutschland möglich. So lange fordert der
Staat diesen Paaren ab - wie auch Ehepaaren - im Krisenfall
ökonomisch füreinander einzustehen. Es ist nicht einzusehen, warum
der Staat den Partnern einer Homo-Ehe nach dem Tod nicht die gleichen
Rechte gibt. Das Bundesverfassungsgericht macht mit dieser
Ungerechtigkeit Schluss. Und das ist auch gut so.
Das Urteil aus Karlsruhe ist ein weiterer Schritt, die
Lebensgemeinschaft homosexueller Paare der Ehe vollständig
gleichzustellen. Jahrzehnte, nachdem Homosexualität als Verbrechen
aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde, ist es nun an der Zeit, die
Partnerschaft von Schwulen und Lesben endlich ohne Ausnahmen wie die
Institution Ehe zu behandeln. Die Akzeptanz dazu ist in großen Teilen
der Bevölkerung längst vorhanden. Einzig die Politik traut sich
offensichtlich nicht. Bleibt zu hoffen, dass die Politik die weitere
Gleichstellung der Rechte von Schwulen und Lesben nicht den Gerichten
überlässt.
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Datum: 17.08.2010 - 22:00 Uhr
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