Facebook Places: Keine Daten von Dritten ohne Zustimmung weitergeben
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Facebook Places: Keine Daten von Dritten ohne Zustimmung weitergeben
Bevor Daten von Dritten weitergegeben werden, muss eine bewusste Einwilligung vorliegen. Das muss auch fuer Soziale Netzwerke gelten, die Moeglichkeit zum Widerspruch im Nachhinein reicht nicht aus.
Mit dem sogenannten Tagging, also der Verknuepfung eigener Veroeffentlichungen mit den Profilen anderer Nutzer, werden Daten Dritter Veroeffentlicht. Ueber Facebook Places kann man anderen seinen aktuellen Aufenthaltsort mitteilen - und mittels Tagging auch, welche Freunde dabei sind.
Wird man so mit einem Ort verknuepft, bekommt man eine Nachricht und kann die Verknuepfung entfernen. Man kann auch in den Privatsphaereneinstellungen solche Verknuepfungen komplett ausschalten. In der Standardeinstellung sind sie aber moeglich.
Die Standardeinstellung ermoeglicht also die Weitergabe von Daten Dritter ohne vorhergehende Zustimmung. Dies muss geaendert werden. Die Privatsphaereneinstellungen muessen so gestaltet sein, dass dies zunaechst nicht moeglich ist. Erst wenn ein Benutzer bewusst einstellt, dass er getagged werden will, darf dies moeglich sein.
Das Beispiel zeigt: Moderne nationale Gesetze und wirksame internationale Vereinbarungen sind notwendig. Die Bundesregierung muss endlich ein Gesamtkonzept zum Schutz von Verbraucherdaten in der digitalen Welt vorlegen.
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Datum: 19.08.2010 - 18:31 Uhr
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