Drei-Stufen-Tests im Hessischen Rundfunk abgeschlossen
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Drei-Stufen-Tests im Hessischen Rundfunk abgeschlossen
Die Telemedienkonzepte zur Bestandsüberführung von "hr-online", "hr-text" und "boerse.ARD.de" waren am 2.7.2010 vom Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks einstimmig genehmigt worden. Die Hessische Staatskanzlei als Rechtsaufsicht des hr hatte gemäß dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Einhaltung der Verfahrensschritte und der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.
hr-Intendant Reitze dankte nochmals den Mitgliedern der hr-Gremien, insbesondere des Drei-Stufen-Test-Ausschusses im Rundfunkrat, für ihre engagierte Durchführung des umfangreichen Verfahrens. Dass das rechtsaufsichtliche Prüfungsverfahren zu keinerlei Beanstandungen geführt habe, sei eine weitere Bestätigung für die Qualität der geleisteten Arbeit.
Der Vorsitzende des hr-Rundfunkrats, Jörn Dulige, zeigte sich erfreut über die Bestätigung durch die Hessische Staatskanzlei und kündigte an, der Rundfunkrat werde in Zukunft die Telemedienangebote des Hessischen Rundfunks wie schon Fernsehen und Hörfunk in die kontinuierliche Programmbeobachtung aufnehmen.
Die Telemedienkonzepte stehen unter www.hr-online.de zum Download bereit. Weitere Informationen zum Verfahren und den Ergebnissen finden Sie auf den Seiten des hr-Rundfunkrats unter www.hr-rundfunkrat.de.
Rückfragen an: hr-Pressestelle, Telefon: 069 / 155 2482, hr-pressestelle@hr-online.de
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Datum: 19.08.2010 - 19:01 Uhr
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