Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Sexualstraftäter
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einmal ist es ein einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter, der
unter dringendem Verdacht steht. Die Statistik lässt keine Zweifel
aufkommen: Die Rückfallquote bei Sexualverbrechern liegt bei etwa 20
Prozent. Das ist deutlich mehr als beispielsweise bei Mördern, die
nach der Haft auf freiem Fuß sind. Natürlich müssen Richter jedes
Verbrechen und jeden Täter individuell beurteilen, genauestens
abwägen, wenn es darum geht, eine Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende 2009 die ohnehin schwierig
durchzusetzende nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen
die Menschenrechtskonvention verurteilt hat, müssen Richter nun aber
noch genauer hinsehen. Schon beim geringsten Verdacht, dass die
Gefahr eines Rückfalls nach der Haft besteht, hat das im Urteil zu
stehen. Im Klartext: Die Sicherungsverwahrung ist als Option
festzuschreiben. Sexualtäter, die keine Therapie annehmen oder sich
ansonsten auffällig verhalten, könnten dann relativ problemlos weiter
hinter Gittern bleiben.
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Andreas Kolesch
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Datum: 20.08.2010 - 21:00 Uhr
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