Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen ? Eine Standortbestimmung

Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen ? Eine Standortbestimmung

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Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen ? Eine Standortbestimmung



(pressrelations) - Köln, 23. August 2010. Zusammen mit den Trägern der Schwangerschaftsberatungsstellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) die Standortbestimmung "Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen" erarbeitet. Die Publikation richtet sich an Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen und an Beraterinnen und Berater vor Ort. Sie stellt Möglichkeiten und Bedingungen für die Einbindung von Schwangerschaftsberatung in die Netzwerke Früher Hilfen dar.

Alle Studien, die in den letzen drei Jahren vom NZFH durchgeführt wurden, unterstreichen die bedeutsame Rolle der Schwangerschaftsberatung, um belasteten Familien Zugänge zu Angeboten Früher Hilfen zu öffnen. Schwangerschaftsberatungsstellen sind demzufolge neben Einrichtungen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens ebenfalls wichtige Partnerinnen in Netzwerken Früher Hilfen. Gerade die Vielfalt des Leistungsangebots der Schwangerschaftsberatung und die Niedrigschwelligkeit im Zugang ermöglichen eine individuelle und klientinnenzentrierte Unterstützung. Aber häufig besteht Unklarheit darüber, wie sie konkret ihre Rolle in Netzwerken Früher Hilfen ausgestalten können.

Die Standortbestimmung führt in das Konzept der Frühen Hilfen ein und gibt vor allem auch klare Antworten auf Fragen, die in der Praxis immer wieder auftreten: Was ist der spezifische Auftrag in der Zusammenarbeit mit den anderen Netzwerkpartnern? Wie kann mit der Schweigepflicht und dem Vertrauensschutz von Klientinnen gegenüber dem Netzwerk umgegangen werden? Gibt es eine Verpflichtung im Netzwerk, eine Vereinbarung mit dem Jugendamt abzuschließen und unter Umständen auch Fälle mitzuteilen?

Die Publikation "Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext
Früher Hilfen ? Standortbestimmung" ist kostenlos entweder als Download unter www.fruehehilfen.de oder in gedruckter Form im Nationalen Zentrum



Frühe Hilfen (NZFH) unter folgender Adresse zu beziehen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln,
Fax: 02 21 / 8 992 257, E-mail: order@bzga.de
Weitere Informationen: www.fruehehilfen.de


Mit besten Grüßen
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
e-mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http://www.bzga.de
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Datum: 23.08.2010 - 11:46 Uhr
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