Ob Oktoberfest oder Urlaub: Keine Angst vor Messi-WG und Abzocke
www.123-untermiete.de: Vorurteilen in Sachen Untermiete können beide Seiten durch ehrlichen Umgang und Verträge begegnen
Die Deutschen sind in Urlaubsstimmung. Die Münchner fiebern ihrem 200. Oktoberfest entgegen. Und während die einen ihre Wohnung verlassen, weil sie in die Welt reisen, versuchen andere dort preisgünstige Unterkünfte zu bekommen, wo die Welt feiert. Untermiete heißt die Lösung, die immer mehr Deutsche für sich entdecken, weiß Tim Busse vom Onlineportal 123-untermiete.de. „Allerdings scheuen sich viele, Ihr Zuhause auf Zeit zu vermieten oder in fremden Wohnungen zu gastieren. Denn auf beiden Seiten existieren Vorurteile. Diesen lässt sich mit einer entsprechenden Vorbereitung allerdings begegnen.“
Laut Busse können viele Vorurteile allerdings ausgeräumt werden, wenn die Vorbereitung auf beiden Seiten stimmt. Der Untermiet-Experte hat deshalb einige Tipps zusammengestellt, damit Untervermieter und Untermieter bestmöglich abgesichert sind und so weder nach der Wies‘n noch nach dem Urlaub ein böses Erwachen erleben.
Tipps für Untermieter:
•Vergewissern Sie sich darüber, ob der Hauptmieter wirklich die Zustimmung zur Untervermietung von seinem Vermieter eingeholt hat. Hier sollte eine schriftliche Vereinbarung vorliegen.
•Lassen Sie sich den Mietvertrag des Hauptmieters zeigen.
•Klären Sie mit dem Hauptmieter vorab, ob zusätzliche Kosten auf Sie zukommen können – beispielsweise für Strom.
•Verzichten Sie auf mündliche Abreden, sondern bestehen Sie auf einem Untermietvertrag. Eine kostenlose Vorlage finden Sie im Internet unter www.123-untermiete.de (http://www.123-untermiete.de/content/mustervertrag.html).
•Verlangen Sie ein Übergabeprotokoll – so können Sie sich als Untermieter vor nicht gerechtfertigten Ansprüchen schützen.
•Bei längeren Untermietverhältnissen, sollten Sie klären, ob und was Sie vor ihrem Auszug renovieren sollen. Die Vereinbarung darüber sollte im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
•Es ist zwar grundsätzlich nicht Ihr Problem, aber besser, wenn Sie sicherstellen, dass der Hauptmieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, in der auch Untermieter berücksichtigt werden – dann gibt es im Falle von Beschädigungen weniger Ärger.
Tipps für den Untervermieter:
•Fragen Sie Ihren Vermieter, ob es für Ihn in Ordnung ist, wenn Sie ein Zimmer oder für eine befristete Zeit Ihre komplette Wohnung untervermieten. Eigentlich darf er keine Einwände haben – außer er hat berichtigte Zweifel an der der Wahrung des Hausfriedens.
•Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab, in der der Untermieter auch inkludiert ist und über die so alle Schäden abgedeckt sind.
•Schließen Sie auf jeden Fall einen Untermietvertrag ab. Eine Vorlage finden Sie im Internet unter www.123-untermiete.de
(http://www.123-untermiete.de/content/mustervertrag.html)
•Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an, in dem auch von Ihnen geforderte Renovierungsarbeiten nach dem Auszug geregelt sind.
•Vereinbaren Sie mit dem Untermieter die Zahlung einer Kaution.
•Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sollten Sie dem Untermieter von vornherein die gesamten Kosten inkl. aller Nebenkosten nennen.
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Über 123-untermiete.de
123-untermiete.de (www.123-untermiete.de) ist ein Immobilienportal mit Fokus auf Objekte zur Untermiete oder auf Zeit. Die Plattform bietet deutschlandweit gewerbliche sowie private Angebote zur Untermiete – von Büros, Häusern und Wohnungen bis zu Garagen und Industrieobjekten. Ob Expatwohnung, Monteurunterkunft, Fotostudio oder Orchesterproberaum, möblierte Appartements oder die klassische WG: Mieten und Wohnen auf Zeit wird in Ballungszentren wie München, Berlin, Düsseldorf, Köln, Essen, Hamburg oder Leipzig ebenso einfach wie in kleinen und mittelgroßen Städten. Denn: User-freundlich strukturierte Suchmasken und eine intuitive Menü-Führung garantieren Anbietern wie potenziellen Untermietern schnelle und exakte Ergebnisse. Immobilienmaklern bietet 123-untermiete.de zahlreiche Präsentationsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen.
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Gräfstraße 66
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Datum: 23.08.2010 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 23.08.2010
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