Darf sich hinter „heute gratis“ ein 24-Monatsvertrag verbergen?
Auch im Internet werden diverse Strategien angewandt, um Kunden zu gewinnen und die unterschiedlichsten Produkte zu vertreiben.
Doch auch im Bereich des Internets haben Unternehmer klare rechtliche Regelungen einzuhalten, um ein geordnetes Wirtschaftsleben zu gewährleisten.
„heute gratis!“
für z.B. „Bastelanleitungen“ oder „Steuertipps“ warb.
Unter der langen Aufzählung der Leistungen, die an diesem Tag kostenlos in Anspruch genommen werden konnten, erschien in klein gedrucktem Text der Hinweis, dass sich die „Gratis Testzeit mit Ablauf des Tages in ein Abonnement zum Preis von € 7,00 pro Monat mit einer Laufzeit von 24 Monaten“ verändere.
Dies sei für den Verbraucher nicht ersichtlich, der nicht damit rechne, dass unter der Aufzählung noch ein Hinweis folge, der die blickfangmäßige Werbung ins Gegenteil verwandele, bzw. dass sich dahinter ein 24-Monats-Vertrag verberge.
Aus diesem Grund stuften die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main das Verhalten der Beklagten als irreführende Werbung ein, die diese in Zukunft zu unterlassen hat.
Fazit:
Verbrauchern unter der Vorspiegelung einer Gratisleistung eine kostenpflichtige Leistung zu verkaufen, wird von der Rechtsordnung nicht gebilligt!
Entsprechende Werbemaßnahmen sollten aus diesem Grund zuvor von einem spezialisierten Rechtsanwalt kontrolliert werden, um die Wirksamkeit der so geschlossenen Verträge gewährleisten zu können.
© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9
Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln
Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht
LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com
Datum: 25.08.2010 - 10:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 246999
Anzahl Zeichen: 1871
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.08.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 486 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Darf sich hinter „heute gratis“ ein 24-Monatsvertrag verbergen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
So hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 93/11) am 23.11.2011 einen Fall zu verhandeln, in dem ein Ultraschallgerät zu Zwecken der Hautverjüngung beworben wurde. Dazu wurde auf Schlagworte wie „Faltenreduktion“, „Hautverjüngung“, „schneller und sichtbarer Erfolg“ und „B
Anwesenheit des Meisters in Meisterbetrieb ist obligatorisch ...
So hatte das Oberlandesgericht München am 10.11.2011 (Az.: 29 U 1614/11) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmen mit zwei Betriebsstätten sich als Meisterbetrieb bezeichnete, jedoch lediglich eine Person über einen Meisterbrief verfügte. Damit war nicht gewährleistet, dass in jedem
Verantwortlichkeit der entwerfenden Agentur bei Markenverletzungen durch Grafiken ...
Das Kammergericht Berlin verhandelte am 04.02.2011 (Az.: 19 U 109/10) einen Fall, in dem zu entscheiden war, ob die Werbeagentur, die ein Logo erstellt hatte, auch für damit einhergehende Markenverletzungen zu haften hat. Die Berliner Richter urteilten, dass eine generelle Pflicht zur Markenrech
Weitere Mitteilungen von LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Technologiekanzlei teclegal Habel Rechtsanwälte informiert: ...
Dr. Oliver Habel, Partner der technologiefokussierten Anwaltskanzlei teclegal Habel Rechtsanwälte, München, (www.teclegal-habel.de), ist Referent auf der Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI), die am 08.-11.09. 2010 in München stattfindet. Die diesjährige Herbs
Internetgezwitscher - Die rechtliche Gefahren des Twitterns ...
Die stetig steigende Zahl der twitter-Nutzer führt aber auch immer mehr zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Diese stellen die Gerichte vor die Herausforderung, zeitgemäß auf ganz neue Formen von Rechtsverletzungen zu reagieren. Zuletzt hatte das Landgericht Frankfurt am Main die Frage nach
Kürzlich veröffentlichte Urteile zur Nutzung von Lichtbildern im Urheberrecht ...
Nutzung von Bildern eines Sachverständigen in einer Restwertbörse Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 29.04.2010 entschieden, dass Fotos eine Sachverständigen nicht ohne dessen Zustimmung im Internet verwendet werden dürfen. In dem entschiedenen Verfahren hatte ein Mitarbeiter des




