Israelischer Minister Eitan informierte sich über die einheitliche Behördenrufnummer 115

Israelischer Minister Eitan informierte sich über die einheitliche Behördenrufnummer 115

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Israelischer Minister Eitan informierte sich über die einheitliche Behördenrufnummer 115



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Heute besuchte der israelische Minister für Regierungsdienste für die Öffent-lichkeit Michael Eitan das Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer im Bundesministerium des Innern in Berlin. Minister Eitan sieht in D115 ein mögliches Vorbild für eigene Bestrebungen, den Bürgerservice in Israel zu verbessern. Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche empfing den israelischen Mi-nister im Bundesministerium des Innern, wo ihm die Hintergründe und Her-ausforderungen des Projekts D115 vorgestellt wurden. Daneben sind Besuche der telefonischen D115-Servicecenter in Berlin und Hamburg geplant, wo sich Eitan über die Umsetzung der einheitlichen Behördenrufnummer in der Praxis informieren wird.

Die 115 wird seit März 2009 in einem Pilotbetrieb in Modellregionen erprobt. Mit der leicht zu merkenden Telefonnummer erhalten Bürgerinnen und Bürger einen direkten Draht zu Informationen über Verwaltungsleistungen. Im April 2010 startete zusätzlich das 115-Gebärdentelefon. Somit haben auch gehörlose und hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mittels Gebärdensprache und Videotelefonie verlässliche Auskünfte und Hilfestellungen von kommunalen, Landes- und Bundesbehörden zu erhalten.

Das Projekt D115 folgt internationalen Vorbildern: In anderen Ländern und Metropolregionen gibt es bereits zentrale Servicenummern, so zum Beispiel Call 311 New York oder 3939 Service Public France. Neu ist die Einrichtung eines Telefonservice über die Ebenen von Kommunen, Ländern und Bund hinweg.

D115-Serviceversprechen
Die 115 ist derzeit montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. 75 Pro-zent der 115-Anrufe sollen innerhalb einer Frist von 30 Sekunden durch Mit-arbeiter in einem D115-Servicecenter angenommen werden. Ziel ist es, 55 Prozent der 115-Anrufe beim ersten Anruf zu beantworten. Wenn eine Frage nicht sofort beantwortet werden kann, erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung ? je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf.



Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmi.bund.de sowie unter www.d115.de .


Verantwortlich: Stefan Paris
Redaktion: Markus Beyer, Hendrik Lörges, Dr. Philipp Spauschus

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Datum: 25.08.2010 - 13:46 Uhr
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