Mitarbeiterbeteiligungen – Eine clevere Finanzierungsquelle
ID: 24844
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird es im Zuge des verstärkten Wettbewerbs und der Eigenkapitalrichtlinie Basel II immer wichtiger, ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen, um bei Ratings besser dazustehen. „Die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung kann durch Stärkung der Eigenkapitalbasis, Verbesserung der Mitarbeitermotivation und Optimierung der Arbeitsprozesse helfen, Unternehmen leistungsfähiger zu machen und ihr Bestehen auf diese Weise zu sichern“, so die Rechtsanwältin Claudia Krüger von der Kanzlei Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen aus Göttingen.
Um das Eigenkapital zu stärken, bietet sich je nach Gesellschaftsform eine Stärkung der Kapitalbasis durch eine direkte Beteiligung über Kommanditgesellschafts- oder GmbH-Anteile bzw. Belegschaftsaktien oder aber eine Beteiligung über Genussrechte oder eine stille Gesellschaft an. Insbesondere mittelständische Arbeitgeber entscheiden sich meist für Genussrechte oder stillen Beteiligungen. „Ein wesentlicher Vorteil dieser beiden Finanzierungsvarianten ist, dass bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen das Kapital bilanziell wie Eigenkapital erfasst wird, ohne dass es zu einer Verwässerung der Gesellschaftsanteile kommt, d.h. der Arbeitgeber bleibt alleiniger „Herr im Haus“. Entscheidungs- oder Mitwirkungsrechte gehen nicht auf die Mitarbeiter über“, führt Rechtsanwältin Claudia Krüger weiter aus. Mit einer verbesserten Eigenkapitalquote steigt zugleich die Bonität und damit die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.
Eine solche Strukturierung als Eigenkapitalbeteiligung ist sogar zwingend erforderlich, wenn für die Arbeitnehmer die Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen in Anspruch genommen werden soll, weiß Krüger. Seit dem Jahr 2004 werden Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einer Höhe von Euro 400,- jährlich mit einer Sparzulage von 18 % staatlich gefördert. Dabei ist der Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage an Einkommensgrenzen gekoppelt: Förderfähig sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen die Grenze von Euro 17.900,- (für Alleinstehende) bzw. von Euro 35.800,- (für zusammenveranlagte Ehegatten) nicht überschreitet. Darüber hinaus wird die Umwandlung von Lohnbestandteilen in Mitarbeiterbeteiligungen auch steuerlich gemäß § 19 a Einkommensteuergesetz begünstigt. Derzeit räumt das Einkommensteuergesetz bei Mitarbeiterbeteiligungen, die dem Arbeitnehmer angeboten werden, einen Betrag bis zu Euro 135,- im Jahr steuerfrei ein. In diesem Bereich soll nach dem CDU-Antrag eine weitere Steuererleichterung erarbeitet werden. Darüber hinaus sehen die Pläne eine weitere Förderung der Kapitalbildung durch den Staat vor, indem der investierten Lohn wie die betriebliche Altersvorsorge erst im Alter nachgelagert besteuert würde.
Allerdings ist die Mitarbeiterbeteiligung mehr als nur eine Kapitalbeschaffungsmethode. Der Arbeitgeber kann auch in Zeiten des sich verstärkenden Fachkräftemangels personalwirtschaftliche Ziele verwirklichen. Untersuchungen mehrerer volkswirtschaftlicher Institute (z.B. IAB Nürnberg, ifo-Institut München, IAW Tübingen) zeigen, dass mit einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung eine Steigerung der Motivation der Belegschaft sowie eine stärkere Bindung an das Unternehmen erreicht werden. „Eine für die Entwicklung eines Unternehmens hinderliche Fluktuation von qualifizierten Arbeitnehmern wird verhindert bzw. verringert und Arbeitnehmer und Arbeitgeber arbeiten für ein gemeinsames Ziel“, so Krüger. Die Arbeitnehmer investieren in den eigenen Arbeitsplatz, wodurch das Verantwortungsgefühl und die Identifikation mit dem Unternehmen wächst.
Darüber hinaus erschließt sich der Arbeitnehmer eine zusätzliche Einkommensquelle. Neben dem Lohn erhält er zusätzliche Einkünfte aus Kapitalvermögen. „Wenn die Mitarbeiter erkennen, dass sie mit ihrer eigenen Leistung die Produktivität des Unternehmens und damit auch ihr eigenes Einkommen beeinflussen können und dies im betrieblichen Alltag umsetzen, bedeutet das eine verbesserte Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, mehr Wachstum und damit insgesamt eine größere Arbeitsplatzsicherheit“ so die Rechtsanwältin in einem Resümee.
Daher sollten Unternehmer nicht erst das Ende der begrüßenswerten politischen Diskussion abwarten, sondern bereits jetzt handeln.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: kanzlei
Datum: 01.12.2006 - 12:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 24844
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Claudia Krüger
Stadt:
Göttingen
Telefon: 0551/44343
Kategorie:
Banken
Meldungsart: Erfolgsprojekte
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 01.12.06
Diese Pressemitteilung wurde bisher 779 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitarbeiterbeteiligungen – Eine clevere Finanzierungsquelle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzlei Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Mittelstand will mit einer guten Eigenkapitalbasis ins Jahr 2007 starten Göttingen, 20. Dezember 2006 – Aufgrund der durchweg positiven Resonanz des Mittelstandes auf das Mezzanine-Programm „Equinotes“ der Deutschen Bank und der Mittelstandsbank IKB wird es im kommenden Jahr ein dritte
Mittelstand rüstet auf – Viele Wege führen zum Eigenkapital ...
Immer mehr mittelständische Unternehmen stärken ihre Eigenkapitalbasis mit alternativen Finanzierungsinstrumenten. So wundert es kaum, dass der Markt für Eigenkapitalfinanzierungen auch in 2006 wieder stark gewachsen ist und an Vielfalt gewonnen hat. Finanzierungsinstrumente wie Genussrechte und
Wirtschaftsfaktor Mezzanine-Kapital – Auch steuerlich flexibel ...
Die Wirtschaft lebt vom Deutschen Mittelstand. Und dieser lebt von der Möglichkeit, Investionen tätigen und wachsen zu können. Hier liegt jedoch ein essentielles Problem, denn viele Mittelständler kommen nicht oder nicht im nötigen Maß an die Mittel, mit denen sie arbeiten könnten. „Das
Weitere Mitteilungen von Kanzlei Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen
Kosten senken – Zahlungseingänge verbessern ...
Deutsche Post bietet Retourenmanagement für Versicherungen Versicherungen kennen das Problem: Im Anschluss an die Aussendung ihrer Beitragsrechnungen häufen sich wegen unzustellbarer Sendungen die Retouren bei den Sachbearbeitern. Bis diese hohe Zahl der Rückläufer bearbeitet ist, haben die U
Auswandererwelle und Reiselust - Nichts wie weg! ...
Versicherungsspezialist umschifft finanzielle Untiefen bei Auslandsaufenthalten. Die Care Concept AG, Partner für Auslandskonzepte, hat sich darauf spezialisiert, das versicherungstechnische Dickicht rund um Auslandsaufenthalte aller Art zu lichten. Kompetente Fachberatung zu dieser komplexen Th
„Fondsmarketing“ von Dr. Dr. Pal Dragos ...
Autor: Wolfgang Fauck (Wachstumstrend Forschungsinstitut und Verlags-GmbH) Pal Dragos hat sich unter dem Titel „Fondsmarketing“ in einer interessanten Arbeit mit der Vermarktung von Aktienfonds in Deutschland auseinander gesetzt. Er nimmt dabei vor allem zu Strategien zur Beeinflussung des Pr
Trend Capital legt Private Equity Zielfonds auf ...
Mit dem Growth Fund Life Science steigt Trend Capital in das attraktive Private Equity / Venture Capital Segment ein. Die Fondsberatung wird der Kaneas Capital GmbH übertragen, deren Geschäftsführer jahrelange Erfahrung im Life Science und Private Equity / Venture Capital Bereich mitbringen. D




