Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Wahlurteil in Schleswig-Holstein:
ID: 249425
Jegliche Ergebnispfuscherei, selbst wenn sie nicht zu DDR-haften
99-Prozent-Ergebnissen führt, ist eine politische Todsünde. Die
schwarz-gelbe Regierungsmehrheit im schleswig-holsteinischen Landtag
aber war von vornherein auf einen Taschenspielertrick gegründet. Nur
weil die CDU deutlich mehr Direktmandate errungen hatte, als ihr nach
dem Stimmenanteil zustanden, und diese Zusatzsitze wegen des unklar
formulierten Wahlgesetzes nicht voll ausgeglichen werden musste,
reichte zu dem einen, entscheidenden Sitz mehr. Die Auslegung des
Wahlrechts war zwar legal, wie der das Landesverfassungsgericht
festgestellt hat. Aber was legal ist, muss eben noch lange nicht
legitim sein. Der Zwang zu sofortigen Neuwahlen bleibt der
Landesregierung erspart. Die vom Gericht verfügte Verkürzung der
Wahlperiode um zwei Jahre aber ist alles andere als ein politischer
Freispruch. Fair wäre es, wenn Ministerpräsident Harry-Peter
Carstensen (CDU) schon vor Ablauf der Frist neu wählen ließe.
Angesichts der politischen Großwetterlage ist das allerdings kaum zu
erwarten.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.08.2010 - 20:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 249425
Anzahl Zeichen: 1371
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 916 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Wahlurteil in Schleswig-Holstein:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).