ALAG Anleger erhalten erste Mahnbescheide!

ALAG Anleger erhalten erste Mahnbescheide!

ID: 249673
(firmenpresse) - Es wird ernst! - Die ALAG geht den nächsten Schritt!

Einige Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG haben einen Mahnbescheid erhalten.

Dies ist der nächste Schritt der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, um die den Anleger der ALAG zugeflossen gewinnunabhängigen Auszahlungen von den Anlegern zurück zu erhalten.

„Wenn gegen einen Mahnbescheid nicht fristgemäß Widerspruch eingelegt wird, kann der Antragssteller nach zwei Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Wenn dieser ergeht und rechtskräftig wird, kann der Antragssteller nach den gesetzlichen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betreiben.“ erklärt Rechtsanwalt Hösler von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

„Auch wenn dem Anleger ein gerichtlicher Mahnbescheid zugehen sollte, empfiehlt es sich, der enthaltenen Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist“, rät Rechtsanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Gegebenenfalls kann dem Zahlungsbegehren der ALAG ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden. „In diesem Zusammenhang käme auch ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, ergänzend in Betracht“ so Rechtsanwalt Hösler von den CLLB Rechtsanwälten. Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.
Die CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.


Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden bereits gerichtliche Klageverfahren eingeleitet. Es wurden auch bereits erste Vergleiche mit Anlageberatern bzw. Beratungsgesellschaften geschlossen.

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.




PresseKontakt / Agentur:

RA Stefan Hösler
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei(at)cllb.de
www.cllb.de



Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 31.08.2010 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 249673
Anzahl Zeichen: 2476

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Hösler
Stadt:

München


Telefon: 089/552 999 50

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 31.08.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 505 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ALAG Anleger erhalten erste Mahnbescheide!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anlagebetrug ...

Aufatmen bei einer Mandantin von CLLB Rechtsanwälte: Sie hatte bei einer betrügerischen Trading-Plattform namens Grandefex einen Betrag von über 327.000 Euro eingezahlt. Nunmehr hat die Mandantin das komplette Geld zuzüglich Zinsen zurückerhal ...

Online-Sportwetten - EuGH verhandelt gegen Tipico C-530/24 ...

München, 24.09.2025. Es mag ein gutes Omen sein: Am heutigen bundesweiten Aktionstag gegen die Glücksspielsucht wurde am Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen den Sportwettenanbieter Tipico verhandelt (Az. C-530/24). Der EuGH hat zwar noch k ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z