Milliardenschwere Luftverkehrsteuer ist grundgesetzwidrig und schädlich für Wirtschaft und Arbeitsplätze
ID: 250466
Sparpaketes die Einführung einer Luftverkehrsteuer beschlossen.
Hierzu erklärt der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen):
Ungeachtet der kritischen Ergebnisse eines neuen Gutachtens, das
die Verfassungswidrigkeit der geplanten Luftverkehrsteuer belegt, hat
das Bundeskabinett deren Einführung heute im Rahmen ihres Sparpaketes
beschlossen. Hierzu erklärt der Hauptgeschäftsführer des
Flughafenverbandes ADV Ralph Beisel: "Die Bundesregierung steckt den
Kopf einfach in den Sand und peitscht ihr Sparpaket durchs Kabinett.
Ob sie sich damit im Rahmen nationaler und europäischer Gesetze
bewegt, scheint ebenso gleichgültig zu sein wie die Folgen für
Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland."
Das Gutachten im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz zeigt, dass
die geplante Steuer auf Flugtickets nicht mit dem Gleichheitssatz des
Grundgesetzes vereinbar ist und zudem gegen europäisches Recht
verstößt. Darüber hinaus wird die Luftverkehrsteuer nach Berechnungen
von Experten Tausende Arbeitsplätze kosten und erhebliche
Steuermindereinnahmen verursachen. "Die Bundesregierung hat mit der
Luftverkehrsteuer ein klassisches Eigentor geschossen - und zwar
eines, für das die Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssen",
kommentiert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Der Flughafenverband ADV hofft nun, dass Bundestag und Bundesrat
die geplante Steuer noch stoppen. Während der Bundesfinanzminister
100 Prozent der Einnahmen kassieren wird, müssen die Länder einen
guten Teil der dadurch verursachten Steuermindereinnahmen und
Einnahmeausfälle verkraften. "Wir hoffen, dass Parlament und Länder
die gravierenden Auswirkungen dieser irrtümlich als Sparmaßnahme
deklarierten neuen Steuer sehen und sie korrigieren", hofft Beisel.
Die Luftverkehrsabgabe gehört zum Sparpaket von
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und soll dem Bund im
Jahr eine Milliarde Euro bringen. Vorgesehen ist, Flugtickets von
kommendem Jahr an in drei Stufen zwischen 8 und 45 Euro zu belasten.
Pressekontakt:
Dr. Heike van Hoorn
Bereichsleiterin Kommunikation
Tel.:030/310118-12
Mobil:0177/7578652
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Datum: 01.09.2010 - 11:51 Uhr
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