Beim Datenschutz bewegt sich jedes Unternehmen auf gefährlichem Terrain
Das BDSG verbietet die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, wenn sie nicht durch das BDSG oder ein anderes Gesetz ausdrücklich erlaubt wird. Personenbezogene Daten sind danach Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person, wie beispielsweise Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Konfession, Krankheiten aber auch Einkommen, Eigentum, Kfz-Typ, Steuern, Versicherungen etc..
"Dabei kommt es nicht mehr auf die automatisierte Datenverarbeitung an. Auch eine nicht-automatisierte Sammlung von personenbezogenen Daten unterliegt den gleichen gesetzlichen Einschränkungen. Schon der Geburtstagskalender ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Erst recht gilt dies für Lieferanten- oder Kundenlisten, die Namen von Ansprechpartnern enthalten. Somit gerät jedes Unternehmen in den Anwendungsbereich des BDSG," erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Geschäftsführer des AGAD.
Es dürfen nur Arbeitnehmerdaten erhoben werden, die zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehören die typischen Arbeitnehmerdaten wie Name, Adresse (für die Zustellung von Willenserklärungen), Geburtsdatum (beispielsweise für den Renteneintritt), Konfession (Kirchensteuer), Eintrittsdatum, Urlaubsdaten u.ä.. Selbst bei diesen Daten ist aber erforderlich, dass sie nur einem eng begrenzten Personenkreis (Geschäftsleitung und Personalabteilung) zugänglich sind.
"Das bedeutet konkret, dass sich Unternehmer bei jeder Nutzung von Arbeitnehmerdaten, bei denen es sich nicht um die bei der Einstellung erfassten typischen Arbeitnehmerdaten handelt, auf gefährlichem Terrain bewegen. Dies beginnt beim genannten Geburtstagskalender und hört bei Krankenrückkehrgesprächen auf. Ob und wie die Datennutzung im Einzelfall erfolgen kann, sollten die Unternehmen mit einem Datenschutzexperten abstimmen", warnt der AGAD-Geschäftsführer.
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Über den AGAD
Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD) betreut zur Zeit ca. 300 Unternehmen mit etwa 20.000 Arbeitnehmern aus den Zuständigkeitsbereichen der Industrie- und Handelskammern Arnsberg, Bochum, Dortmund und Hagen sowie dem Standort Castrop-Rauxel.
Der AGAD berät und unterstützt seine Mitgliedsfirmen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, stellt seinen Mitgliedern für die tägliche Praxis arbeitsrechtliche Verträge zur Verfügung, die stets auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind, gewährt ihnen Rechtsbeistand bei Erstattungsansprüchen des Arbeitsamtes, den Verfahren beim Integrationsamt und in Einigungsstellen und vertritt sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Jedes Jahr führen die Rechtsanwälte der AGAD rund 300 Prozesse für die Mitglieder. Darüber hinaus führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen.
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Datum: 02.09.2010 - 16:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 251492
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Oliver K.-F. Klug
Stadt:
Dortmund
Telefon: 02 31 43 37 01
Kategorie:
Finanzwesen
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